Corona-Regeln im Januar: Kein Präsenzunterricht, wenig Kita, kaum Kontakte

Rheinisch-Bergischer Kreis | Die neuen Corona-Maßnahmen bringen harte Einschränkungen mit sich: private Kontakte werden auf ein Minimum reduziert, Unterricht findet nur aus der Ferne statt, Kitas sollen nur zur Not in Anspruch genommen werden. Nach der Klarstellung durch die Landesregierung NRW fassen wir alle Regeln übersichtlich zusammen.

Grundsätzlich werden alle bestehenden Einschränkungen und Regeln bis zum 31. Januar verlängert. Das betrifft vor allem dem Lockdown im engeren Sinne: viele Geschäfte und Dienstleister, Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Die Masken- und Abstandspflicht gilt natürlich wie bisher.

Darüber hinaus gibt es einige einschneidende neue Regelungen.

Kindergärten: eingeschränkte Pandemiebetrieb

Die Kitas bleiben grundsätzlich geöffnet, aber alle Betreuungsangebote werden um zehn Wochenstunden reduziert und nur noch in festen Gruppen angeboten.

Wo immer möglich sollen die Eltern ihre Kinder zuhause betreuen, dazu bekommen sie vom Bund pro Elternteil bis Ende Januar zehn weitere bezahlte Kinderkrankentage, um sich um die Kinder kümmern zu können. Alleinerziehende erhalten 20 Tage.

Die Kitas erhalten vom Land weitere FFP2-Masken und weitere personelle Unterstützung.

Die ErzieherInnen und sonstige Mitarbeiter können sich weiterhin testen lassen, bis zu sechsmal bis zu den Osterferien.

Wenn letzte Details geklärt sind sollen die Eltern am Donnerstag direkt durch einen Brief des Ministeriums informiert werden.

Schulen: Distanz- statt Präsenzunterricht

Nach Ferienende gibt es bis zum 31. Januar keinen Präsenzunterricht, das gilt für alle Jahrgangsstufen und auch für Abschlussklassen. Ein Stufenplan, der jüngere Klassen wieder in die Schulen lässt ist erst ab Februar wieder denkbar.

Die Schulen müssen ab dem 11. Januar, falls noch besondere Vorbereitungen zu treffen sind, spätestens ab dem 13. Januar Distanzunterricht anbieten.

Alle Schulen müssen eine Notbetreuung für die Stufen 1 bis 6 sowie für SchülerInnen mit besonderen Betreuungsbedarf auch darüber anbieten. In dieser Zeit wird aber kein Unterricht erteilt, die Betreuung soll „sonstiges Personal“ in den Schulen übernehmen.

Klassenarbeiten fallen bis zum 31. Januar aus; Ausnahmen sind nur in wenigen zwingenden Fällen in Abschlussklassen möglich.

Die LehrerInnen und sonstige Mitarbeiter können sich weiterhin testen lassen, bis zu sechsmal bis zu den Osterferien.

Auf die beweglichen Ferientage zu Karneval sollen die Schulen möglichst verzichten.

Wenn letzte Details geklärt sind sollen die Eltern am Donnerstag direkt durch einen Brief des Ministeriums informiert werden.

Kontakte auf Minimum reduziert

Private Kontakte sind nur noch innerhalb des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren Person erlaubt. Das gilt sowohl für den privaten wie für den öffentlichen Raum. Ein konkretes Beispiele nannte dazu Ministerpräsident Armin Laschet: Eine pflegebedürftiges Ehepaar darf nur noch von einer Person besucht werden.

Bislang war der Kontakt mit zwei weiteren Personen erlaubt. Zudem waren Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt worden, auch das wurde gestrichen.

Kontrollen von privaten Wohnungen werde es zwar nicht geben, im Zweifel werde das Ordnungsamt aber nach dem Rechten sehen, kündigte die Landesregierung an.

Bewegungsfreiheit in Hotspots einschränken

In Landkreisen und Großstädten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen wird der Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort gegrenzt. Ausnahmen erfordern e, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

Alten und Pflegeheime schützen

Bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Alten- und Pflegeheimen abgeschlossen sind solle vor dem Betreten Schnelltests angeboten werden. Um mehr Personal für die Test zu mobilisieren starten Bund und Länder eine Initiative, um Freiwillige zur Durchführung der Schnelltests in die Einrichtungen zu finden.

Zuhause arbeiten

Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. 

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen.

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