Schulen bis 31. Januar in NRW im Distanzunterricht

Köln | NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer stellte heute die Maßnahmen der Landesregierung zum Schulbetrieb vor. Die Schulen werden ausschließlich im Distanzunterricht lehren, wie die Kölner Intenetzeitung report-K berichtet. Allerdings besteht die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1–6, ein Betreuungsangebot in den Schulen in Anspruch zu nehmen. Wie die Ausstattung mit digitalen Endgeräten bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern ist, konnte die Ministerin nicht sagen.

Die Gewerkschaft GEW NRW begrüßt die Entscheidungen der Ministerin. Vom 1. bis 31. Januar sind alle Schulen in NRW im Distanzunterricht. Der Präsenzunterricht ist ausgesetzt. Die Schulen erhalten zwei Tage, um die entsprechende Organisation aufzusetzen. Damit beginnt der reguläre Distanzunterricht spätestens am 13. Januar. Dies gilt auch für alle Abschlussklassen. Das Ziel sei ein hochwertiger Distanzunterricht, so Ministerin Gebauer. 

Allerdings besitzt das NRW-Schulministerium aktuell keinen konkreten Überblick, wie Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten ausgestattet sind. Die Ausstattung liegt in den Händen der Kommunen. Den Lehrerinnen und Lehrern, so die Ministerin, lägen allerdings umfangreiche Materialien für einen erfolgreichen Distanzunterricht vor.

Für Kinder und Jugendliche der Klassen 1 bis 6, die nicht von ihren Eltern betreut werden können, bieten die Schulen ein Betreuungsangebot. Dieses Angebot beinhaltet allerdings keinen Unterricht, sondern nur eine Betreuung. Dieses Betreuungsangebot soll nicht von Lehrerinnen und Lehrern angeboten werden, sondern von dem sonst an der Schule tätigten Personal. Wer diese Notbetreuung in Anspruch nehmen will oder muss, soll diese über ein Formular, das von den Schulen ausgegeben wird, anmelden. Allerdings gelte, wie vor Weihnachten, dass die Eltern sich entscheiden müssen, ob sie ihre Kinder bis 31. Januar in die Notbetreuung schicken wollen oder nicht. Ein ständiger Wechsel zwischen Notbetreuung und Distanzunterricht sei nicht möglich.

Bis zum 31. Januar sollen bis auf Ausnahmen in Abschlussklassen keine Klassenarbeiten mehr geschrieben werden.

Erziehungsgewerkschaft GEW äußert sich positiv

Die Gewerkschaft GEW NRW begrüßt die Entscheidung des Ministeriums zu Distanzunterricht. Dies führe zu einer Erleichterung für die Lehrkräfte. „Das ist vernünftig und der derzeitigen nicht kalkulierbaren Infektionslage geschuldet. Alles andere wäre auch mit der Verlängerung des allgemeinen Lockdowns nicht in Einklang zu bringen. Sicherlich sind eine Reihe von Fragen noch zu klären, welche konkreten Ausnahmeregelungen gelten sollen und was die weitere Perspektive des Schuljahres, sowie die Halbjahres- und Abschlusszeugnisse betrifft”, so GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern in einer schriftlichen Erklärung.

Beitragsfoto © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

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