Geflügelpest – Veterinäramt rät zur Wachsamkeit

Rheinisch-Bergischer Kreis | Das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises rät allen Hühner- und Geflügelhaltern, in den kommenden Monaten besonders wachsam zu sein. Grund ist die Verbreitung des Influenza-A-Virus bei Wildgänse und -enten sowie Greifvögeln.

Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Erreger für den Menschen gefährlich ist. Auch sind im Rheinisch-Bergischen Kreis bisher keine Fälle bekannt geworden. Die Vogelgrippe ist jedoch Ende Oktober bei Wildvögeln an der Nord- und Ostsee sowie in Hamburg aufgetreten. Zudem ist ein erster Legehennenbestand in Schleswig-Holstein infiziert. Eine weitere Verbreitung durch den Vogelzug ist wahrscheinlich.

„Gehäufte Funde von Wildvögeln sollten dem Veterinäramt rasch mitgeteilt werden“, so Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig, „denn je eher wir eine Erkrankung feststellen, desto gezielter können die Gegenmaßnahmen sein.“

Sicherheitsmaßnahmen beachten

Hühner- und Geflügelhalter sollten bestimmte Sicherheitsmaßnahmen beachten. „Oberstes Gebot ist es, den Wildvögeln den Zugang zu Stallungen, Futter, Einstreu und Gegenständen zu versperren. Das Hausgeflügel darf nicht mit Wasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben“, erklärt der Kreisveterinär. Unklare Krankheitserscheinungen und vermehrte Todesfälle bei Hühnern, Enten oder Gänsen sollten dem Haustierarzt und dem Veterinäramt umgehend gemeldet werden. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden.

Es wird vermutet, dass Zugvögel die Erkrankung aus den Brutgebieten in Russland und Kasachstan mit in die Überwinterungsgebiete bringen. Im Juli dieses Jahres wurde das Influenza-A-Virus bei Wildvögeln in Sibirien nachgewiesen. Bereits 2005/2006 und 2016/2017 hatten Zugvögel ein Influenzavirus aus den sibirischen Weiten nach Mitteleuropa gebracht. Viele Wildvögel, aber auch Hausgeflügel, fielen damals dem Influenza A-Virus (HPAIV), Subtyp H5, zum Opfer. Auf Basis dieser Erfahrungen rät das Friedrich-Loeffler-Institut dazu, Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel unverzüglich weiter zu intensivieren sowie die Sicherheit in den Geflügelbetrieben zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren.

Weitere Informationen erteilt das das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises telefonisch unter 02202 13-2815.

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Beitragsfoto: Kennzeichnung eines Geflügelpest-Sperrbezirks, Schleswig-Holstein, Kreis Segeberg, 17. April 2017 © Marless201, CC BY-SA 3.0

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