Prüfung von Abwasserleitungen – Neuregelungen für Nordrhein-Westfalen

Rheinisch-Bergischer Kreis | Bislang mussten Besitzer von Eigenheimen ihre privaten Abwasserkanäle, die innerhalb von Wasserschutzgebieten liegen und ab dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, bis zum Ende des Jahres 2020 auf ihre Dichtigkeit hin prüfen lassen. Durch eine seit dem 13. August geltende Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW ist diese Verpflichtung aufgehoben.

„Damit entfällt die Funktionsprüfung für diese privaten Abwasseranlagen. Darüber hinaus wurde auch die bisher erforderliche Wiederholungsprüfung für Grundstücke in Wasserschutzgebieten, auf denen häusliches Abwasser anfällt, abgeschafft“, nennt die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Neuregelungen. Sie erklärt, welche Pflichten Hauseigentümer jetzt dennoch haben und beibehalten bleiben: 

• Prüfpflicht im Wasserschutzgebiet bleibt in folgenden Fällen: Wurden Abwasserleitungen für Eigenheime vor 1965 errichtet und befindet sich das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, musste die Prüfung bis 31. Dezember 2015 durchgeführt werden. Die untere Wasserschutzbehörde und in bestimmten Fällen auch der Stadtentwässerungsbetrieb können den Nachweis der Prüfung für diese Abwasserleitungen weiterhin einfordern. Aufgenommen in die Neuordnung wurde die Pflicht zur Prüfung privater Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten für Fälle, in denen ein begründeter Verdacht bei einem Grundstückseigentümer auf Undichtigkeit des häuslichen Kanals besteht – und zwar dann, wenn bei der Überprüfung des kommunalen Kanalnetzes eine der folgenden Dinge festgestellt wurden: Ausschwemmungen von Sanden und Erden, Ausspülungen von Scherben, Ausspülungen von weiteren Fremdstoffen, die auf eine Undichtigkeit des Kanals schließen lassen, oder Ablagerungen von solchem Material am Einlaufbereich des häuslichen Anschlusskanals in den kommunalen Kanal. Die Prüfpflicht besteht auch, wenn Absackungen im Grundstücksbereich oder im Bürgersteigbereich oberhalb des Verlaufs des häuslichen Anschlusskanals festgestellt wurden, die auf eine Ausschwemmung von Sanden und Erden schließen lassen. Zudem muss auch geprüft werden, wenn mehrere Verstopfungen des Kanals in kurzer Zeit an den Stadtentwässerungsbetrieb gemeldet werden. 

• Prüfpflicht bei Neu und Umbau: Wer ein neues Haus baut oder etwa zusätzliche Anschlüsse an die bestehende Entwässerungsanlage verlegt, muss den Zustand und die Funktionsfähigkeit seiner Abwasserkanäle unmittelbar nach Fertigstellung auch weiterhin überprüfen lassen. Diese Pflicht ist unabhängig davon, ob die Errichtung beziehungsweise wesentliche Änderung von Leitungen in oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes erfolgen. 

• Wiederholung der Prüfung fällt weg: Bislang musste bei allen geprüften Abwasserkanälen nach jeweils 30 Jahren eine Wiederholungsprüfung erfolgen. Diese Nachprüfung ist nun ersatzlos gestrichen. 

• Nur Sachkundige beauftragen: Die Zustands- und Funktionsprüfung darf weiterhin nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt und bescheinigt werden. Diese überprüfen alle auf dem Grundstück im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen, welche zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutz- und Niederschlagswasser dienen. Eine Liste anerkannter Sachkundiger wird vom Landesamt für Umwelt- und Verbraucherschutz geführt und ist abrufbar unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa. 

• Sanierungsfristen beachten: Falls bei einer Prüfung der privaten Abwasserleitungen ein Sanierungsbedarf festgestellt wird, sind Eigentümer ab Kenntnis, dass saniert werden müsste, an bestimmte Fristen für die Sanierung gebunden. Hierfür sind die sogenannten Schadensklassen maßgeblich, wovon es drei gibt: A für große Schäden, B für mittelgroße Schäden oder C für Bagatellschäden. A-Schäden sind kurzfristig und B-Schäden innerhalb von zehn Jahren zu sanieren. C-Schäden müssen nicht saniert und durch den Wegfall der Wiederholungsprüfung auch nicht mehr nach 30 Jahren erneut begutachtet werden. 

Das Projekt Klimafolgen und Grundstücksentwässerung der Verbraucherzentrale NRW berät Hauseigentümer bei Fragen rund um die Prüfung und Sanierung von Abwasserleitungen, zum Umgang mit anfallendem Abwasser und zum Schutz vor Nässe bei Starkregen – individuell und kostenfrei. Kontakt telefonisch unter (02 11) 38 09 300, montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr oder online unter abwasser@verbraucherzentrale.nrw.

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