Kfz-Versicherung: Vorsicht vor übereiltem Wechsel

Rheinisch-Bergischer Kreis | Auf eines kann man sich in diesen Tagen verlassen: Mit den ersten Lebkuchen in den Supermarktregalen beginnt wie jedes Jahr auch die Wechselsaison in der Kfz-Versicherung. Über den heimischen Bildschirm tanzen wochenlang nervige Werbefamilien, um zur Nutzung eines Vergleichsportals zu motivieren und C-Promis raten zum unbedingten Versicherungswechsel.

Doch nicht in jedem Fall ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung sinnvoll. Und auch bei den Vergleichsportalen ist Vorsicht angebracht. Es klingt verlockend: Einfach online ein paar Daten eingeben und im nächsten Jahr ordentlich Geld sparen. So zumindest das Versprechen der Werbung. Und die kommt reichlich. Viele Versicherungen buhlen um neue Kunden und mit ihnen die Online-Vergleichsportale. Letztere bieten eine einfache Möglichkeit zum schnellen Produktvergleich. 

Aber Achtung: Wie der Vermittler vor Ort erhalten auch die Portale eine Provision für abgeschlossene Verträge. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten also wissen, dass sie bei den Portalen nicht ausschließlich einen breiten und unabhängigen Marktvergleich bekommen. Oft nehmen die Betreiber der Portale nur ausgewählte Versicherungsgesellschaften und Tarife in den Vergleich auf. „Da kann es sich lohnen, nicht nur ein Portal zu nutzen und sich auch direkt beim Versicherer nach einem guten Angebot zu erkundigen – online, telefonisch oder beim Vermittler um die Ecke“, rät Brigitte Becker von der Beratungsstelle Bergisch Gladbach der Verbraucherzentrale NRW. 

Nicht jeder Wechsel lohnt sich

Aber nicht für jeden ist ein Wechsel auch sinnvoll. Wer einen Schaden verursacht hat, wird von der Versicherung regelmäßig in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft – der Beitrag steigt. Wurde jedoch ein Rabattschutz vereinbart, verzichtet der Versicherer auf diese Zurückstufung. Diese Sonderregelung gilt aber nur beim aktuellen Anbieter. Wird die Versicherung dann gewechselt, stuft der neue Versicherer unter Umständen den Versicherungsnehmer doch zurück. „So wird aus der erhofften Ersparnis nachträglich eine saftige Erhöhung“, warnt Becker. 

Häufig kann auch ein laufender Vertrag günstiger gestaltet werden. Durch eine jährliche Zahlweise lassen sich bereits einige Euro sparen. Auch Tarifmerkmale bieten Einsparpotential. Sind beispielsweise die Kinder aus dem Haus und leihen sich die Familienkutsche nicht mehr für den abendlichen Diskobesuch, verkleinert sich damit auch der Fahrerkreis. Das belohnt der Versicherer mit günstigeren Prämien. Auch die Fahrleistung pro Jahr ist ein wichtiges – und teures – Tarifierungsmerkmal. Wer bisher viel mit dem Auto gependelt ist und nun nach Umzug, Ruhestand oder wegen Homeoffice weniger fährt, sollte das auf jedem Fall seinem Versicherer mitteilen.

Überprüfung des Tarifs sinnvoll

Es braucht sich also keiner verrückt machen zu lassen von der Werbung – niemand muss wechseln. Grundsätzlich ist aber eine Überprüfung des eigenen Kfz-Tarifs immer mal wieder sinnvoll. Ein Wechsel – auch nach vielen Jahren bei einem Versicherer – kann sich durchaus lohnen. Den einen oder anderen Rabatt gibt es oft auch beim eigenen Versicherer. Manchmal verhilft ein einfacher Anruf dort auch schon zu einem günstigeren Tarif. „Aber Achtung: Nicht nur auf die Prämie achten, sondern immer auch auf die Leistung!“, so Becker. So sollte neben einer hohen Versicherungssumme von 50 oder besser 100 Millionen in der Haftpflichtversicherung die grobe Fahrlässigkeit im Kaskoschutz auf jeden Fall mitversichert werden. „Das erspart im Schadensfall Ärger mit dem Versicherer, wenn ich beispielsweise geblendet von der tief stehenden Sonne über die rote Ampel gefahren bin“, weiß Becker. Mit ein bisschen Recherche und Geduld lässt sich dann auch ein passender Tarif zu guten Konditionen finden. Zumindest bis nächstes Jahr mit den ersten Lebkuchen die nächste Wechselsaison beginnt. 

Die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale bietet in der Beratungsstelle Bergisch Gladbach Beratung und Hilfe rund um private Versicherungen. Termine können vereinbart werden unter Tel. 02202 – 926310 oder per E-Mail bergisch-gladbach@verbraucherzentrale.nrw.

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