Tipps gegen Preisdrücker
Rheinisch-Bergischer Kreis | Der Goldpreis bewegt sich derzeit auf einem Allzeithoch. Eine Feinunze (31,1 Gramm) kostet rund 1650 Euro. Das ist interessant für Besitzer von altem Schmuck, Münzen und Barren. Andererseits lockt das auch reisende und stationäre Ankäufer an, die mit niedrigen Angeboten unerfahrene Besitzer des Edelmetalls prellen wollen. Einige versuchen das unter dem Vorwand, auch Pelze und Antiquitäten erwerben zu wollen. Das jedenfalls behaupten sie in Anzeigen, die sie zeitlich passend zu ihren Zwischenhalten schalten. Die Begutachtung der Objekte findet dabei gern auch zuhause bei den Verkäufern statt. Doch immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Klagen, dass die Ankäufer Pelze und Porzellan nur in Verbindung mit einem Goldankauf akzeptieren. Obendrein seien die gebotenen Summen weit unter dem Wert der alten Schätze. Damit ein beabsichtigter Gold-Verkauf nicht zum Reinfall wird, sollten Besitzer einige Tipps der Verbraucherzentrale NRW beherzigen.
• Schätze vorab sichten: Bei Schmuck wird oft weder die Handwerkskunst noch der emotionale Wert vergütet, sondern meist ausschließlich der materielle Wert. Wer Schmuck oder andere Wertsachen veräußern will, sollte deshalb vor allem auf Gravuren achten: Die Ziffern „333“, „585“ und „“750“ verweisen auf den Goldanteil in Promille. „333“ zeigt an, dass ein Drittel des Gesamtgewichts aus Gold besteht. Bei Barren und Münzen wie dem Krügerrand ist der Goldgehalt festgelegt. Ankaufpreise dafür schwanken tagesaktuell kaum und lassen sich über Vergleichsportale im Internet einsehen.
• Vergleichsangebote einholen: Weisen die Schätze keine Gravuren auf, kann eventuell ein örtlicher Edelmetall-Händler oder Juwelier bei der Wertermittlung helfen. Diese können den Feingehalt an Gold mittels einer Strichprobe ermitteln. Allerdings sollte man sich nicht nur auf eine Schätzung verlassen, sondern auch die Konkurrenz befragen. Denn Ankauf-Angebote können deutlich unterschiedlich ausfallen.
• Fallen beim Internetankauf: Auch per Internet lässt sich Güldenes veräußern. Risiko behaftet ist hierbei der Versand zum Aufkäufer. Denn Pakete sind zumeist nur bis 500 Euro versichert. Stecken höhere Werte im Paket, können Kunden bei Verlust leer ausgehen. Auch hier gilt: Besitzer sollten den Wert einschätzen können, um gegen niedrige Aufkauf-Angebote gewappnet zu sein. Rechtlich heikel kann es zudem werden, falls Internethändler den gesendeten Goldbarren als unecht deklarieren und ein Plagiat retourniert wird.
• Vorsicht Hausbesuch: Wer unbekannte Aufkäufer ins Haus lässt, sollte sich der Risiken bewusst sein. So können Laien eventuelle Geldgebote nicht kompetent beurteilen. Zu rechnen ist auch mit der Frage, ob noch andere Wertgegenstände vorhanden seien. Verkaufswillige, die darauf eingehen, sollten die Möglichkeit der Ausspähung berücksichtigen.
• Gutachter: Für Besitzer größerer Mengen an Gold und Geschmeide kann es sich lohnen, zur Sicherheit einen professionellen Gutachter mit der Wertermittlung zu beauftragen. Nachteil: Der Experten-Service kostet.
Weitere Informationen zu aktuellen Verbraucherthemen bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW telefonisch oder per E-Mail. Nach vorheriger Terminvergabe bieten die Beratungsstellen auch wieder persönliche Beratung an – natürlich unter Berücksichtigung des höchstmöglichen Gesundheitsschutzes für die Beteiligten. Die Beratungsstelle Bergisch Gladbach, Am Alten Pastorat 32, ist zu erreichen unter Tel. 02202 – 9263101 oder per E-Mail: bergisch-gladbach@verbraucherzentrale.nrw. Details zu Kontaktdaten und Terminvergabe der Beratungsstellen vor Ort finden Ratsuchende im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.