Grippeschutzimpfung in der Apotheke

Nicht deswegen zum Arzt – Verbraucherzentrale rät

Rheinisch-Bergischer Kreis | Wenn im Herbst womöglich neben der Corona-Krise die nächste Grippewelle droht, sollten möglichst viele Menschen gegen die Grippe geimpft sein, damit ihr Immunsystem gestärkt ist. Um die niedrigen Impfraten anzukurbeln, werden Grippeschutzimpfungen ab 1. Oktober für gesetzlich Krankenversicherte auch in Apotheken angeboten – und zwar testweise zunächst in vier Regionen in Nordrhein-Westfalen:– in Düsseldorf und Umgebung, Essen/Mülheim/Oberhausen, Bonn/Rhein-Sieg sowie in Duisburg/Niederrhein. Das Modellprojekt gilt zunächst für drei Jahre und wird wissenschaftlich begleitet.

Der Vorteil: „Grippeschutzwillige müssen nicht mehr extra einen Termin beim Arzt vereinbaren und sich in überfüllte Wartezimmer setzen“, erklärt Brigitte Becker von der Verbraucherzentrale NRW in Bergisch Gladbach. Sie gibt Hinweise, welcher Personenkreis das Angebot nutzen kann und wie die Grippeschutzimpfung in der Apotheke abläuft: 

• Ergänzendes Angebot zur Arztpraxis: Grippeschutzimpfungen in der Apotheke ersetzen nicht den Pieks vom Arzt, sondern sind ein weiteres, leicht zugängliches Impfangebot, um die Zahl der gegen Grippe Geschützten zu steigern. Nach Ansicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollten 75 Prozent der Menschen ab 60 Jahren gegen Grippeviren immun sein. In Deutschland wird bislang nur jeder Dritte geimpft. 

• Wer sich impfen lassen kann: In Apotheken dürfen nur Erwachsene ab 18 Jahren geimpft werden, die gesetzlich krankenversichert sind. Wichtig: Die eigene Krankenkasse muss an dem Modellprojekt teilnehmen und mit ausgewählten Apotheken eine feste Vereinbarung über das Impfangebot treffen. Nicht geimpft werden dürfen Kinder und Erwachsene mit akuten Infekten, mit Fieber über 38,5 Celsius oder Patienten, die den Blutverdünner Marcumar einnehmen. Auch wer bis zu drei Tage nach der Impfung einen Operationstermin hat, darf nicht geimpft werden. Der Ausschluss gilt auch für Menschen mit einer Überempfindlichkeit gegen bestimmte Impfstoffsubstanzen wie Gentamicin oder Neomycin. Schwangere sollten zur Grippeimpfung weiterhin eine Arztpraxis aufsuchen. 

• Impfausweis mitbringen: Vor der Impfung sind Apotheker verpflichtet, Impfwillige über Nutzen und Risiken aufzuklären. Verbraucher müssen hierzu eine Einwilligung unterschreiben. Die Immunisierung muss im Impfausweis eingetragen und in den Unterlagen der Apotheke dokumentiert werden. Falls der Impfausweis nicht vorliegt, stellt der Apotheker eine Impfbescheinigung aus und trägt die Impfung auf Wunsch des Patienten zu einem späteren Zeitpunkt im Impfausweis nach. Ist der Impfausweis nicht mehr auffindbar, sollten Patienten ihren bisherigen Impfarzt um Nachweise bitten, damit der aktuelle Impfstatus möglichst lückenlos nachvollzogen werden kann. Die Apotheken sind verpflichtet, die Impfdokumente zehn Jahre lang aufzubewahren. 

• Qualifizierung für Apotheker: Die am Modellprojekt teilnehmenden Apothekerinnen und Apotheker müssen eine spezielle Fortbildung absolvieren. Sonst dürfen sie nicht impfen. In der Schulung lernen die Apotheker theoretisches und praktisches Wissen über die Influenza, die Grippeschutzimpfung, das Impfen an sich sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen bei unvorhergesehenen Impfreaktionen. Zudem müssen Apotheker vor der Verabreichung anhand verschiedener Kriterien prüfen, ob der Patient überhaupt geimpft werden darf. Die Apotheken benötigen für die Impfungen einen separaten, nicht einsehbaren Nebenraum. In der Apotheke sollen zudem nur Impfstoffe in Fertigspritzen verabreichen. Die Injektion erfolgt ausschließlich in den Oberarmmuskel. 

Infos und eine Beratung zu den Patientenrechten beim Impfen gibt es in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Bergisch Gladbach sowie in weiteren 22 örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW – bis auf Weiteres ausschließlich telefonisch oder per E-Mail. Die Beratungsstelle in Bergisch Gladbach ist erreichbar unter Tel. 02202 – 9263101 oder per E-Mail: bergisch-gladbach@verbraucherzentrale.nrw. Weitere Kontaktdaten von Beratungsstellen online unter www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.

Apotheke Wermelskirchen

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