Bezug zu den bereits bekannten Positiv-Fällen in einem Bergisch Gladbacher Wohnheim
Corona-Virus: Heutige Abstrichaktion der Kontaktschüler aus dem Berufskolleg mit Bezug zu den bereits bekannten Positiv-Fällen in einem Bergisch Gladbacher Wohnheim
Rheinisch-Bergischer Kreis | Heute Vormittag fand eine Abstrichaktion für die Kontaktpersonen aus der Schülerschaft des Bergisch Gladbacher Berufskollegs statt, die mit den positiv getesteten Personen aus dem Wohnheim der Bergisch Gladbacher Moschee „Yeni Camii“ gemeinsam unterrichtet worden sind.
Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes des Rheinisch-Bergischen Kreises ist diese Aktion vorgezogen worden, um möglichst frühzeitig die Infektionsketten, falls vorhanden, zu unterbrechen.
Wer ist Kontaktperson?
Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.
Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten, jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet.