Rheinisch-Bergischer Kreis | Wie dem Gesundheitsamt des Kreises bekannt wurde, sind aus einem Unternehmen im Rheinisch-Bergischen Kreis insgesamt neun Personen aus der Mitarbeiterschaft einer Schicht sowie weiteren innerbetrieblichen Kontakten positiv auf das Corona-Virus getestet worden.
Bereits am Dienstag und am Mittwoch sind jeweils ein bestätigter Fall einer COVID-19-Infektion von einer in der Stadt Leverkusen – wofür das Gesundheitsamt der Stadt Leverkusen zuständig ist – und einer im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnenden Person innerhalb der Belegschaft bekannt geworden, woraufhin die Unternehmensleitung das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises hierüber am Mittwochabend informiert hat und aktiv um Abstimmung zum weiteren Vorgehen gebeten hat.
Gemeinsam mit der Geschäftsführung, dem Management, der Arbeitssicherheit, und dem Betriebsrat hat das Gesundheitsamt unmittelbar am Donnerstagmorgen vor Ort die betroffenen Werkshallen besichtigt, den betriebsinternen Pandemieplan erörtert, das Hygienekonzept überprüft und auf Grundlage der individuellen Sachlage eine risikobasierte Kategorisierung möglicher Kontaktpersonen vorgenommen. Die Betriebs- und Arbeitswege konnten vor Ort nachvollzogen werden. So konnten zunächst 16 Kontaktpersonen aus einer Schicht in einer Werkshalle und 21 Kontaktpersonen im administrativen Bereich ermittelt werden, welche unmittelbar durch den Werksarzt abgestrichen worden sind. Insgesamt wurden 37 Abstriche veranlasst, wovon gestern Abend bereits alle Testergebnisse vorliegen und fünf positiv sind.
Ferner sind gestern den Gesundheitsämtern der Stadt Leverkusen und des Rheinisch-Bergischen Kreises nach Testungen durch die Hausärzte insgesamt zwei weitere Fälle mitgeteilt worden, wo der Infektionsursprung ebenfalls im beruflichen Umfeld dieses Unternehmens gesehen wird.
Am kommenden Montag erfolgt eine erneute Testung der betroffenen Mitarbeiterschaft durch den Werksarzt. Die engen Kontaktpersonen 1. Grades wurden bereits durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt. Zur Sicherheit wurden vom Unternehmen weitere Personen vorsorglich, bis zum Erhalt des zweiten Testergebnisses, seitens des Unternehmens vom Dienst freigestellt. Dies bedeutet, dass sie sich nicht in Quarantäne befinden, da sie als Kontaktperson 2. Grades gelten, begeben sich aber nach den Präventionsmaßgaben des Arbeitgebers freiwillig in Isolation. Diese Maßnahme ist Bestandteil des firmeneigenen Pandemieplans, um so weitere Infektionsketten zu unterbrechen und den Betrieb in dem restlichen Unternehmen weiter führen zu können.
Aufgrund der unterschiedlichen Wohnorte der infizierten Personen ergeben sich die Zuständigkeiten von mehreren Gesundheitsämtern. Daher war die Beurteilung dieser Lage zunächst nicht offensichtlich. Die Erkenntnis, dass die Infektionsfälle in beruflichem Zusammenhang mit diesem Unternehmen stehen, ist der guten Zusammenarbeit der Gesundheitsämter der Stadt Leverkusen, des Kreises Mettmann und des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie dem Unternehmen zu verdanken. Mit allen Gesundheitsämtern wurde und wird das weitere Vorgehen abgestimmt, um ein einheitliches Vorgehen in diesem Fall zu gewährleisten.
Wer ist Kontaktperson?
Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.
Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten, jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet.