MEINUNG
Haben Sie auch in den letzten Tagen einen persönlich an Sie gerichteten Brief in einem weißen Umschlag bekommen und anschließend geärgert? Oben rechts auf dem Kuvert steht „Dialogpost“, darunter „Frankierservice“.
Beim Öffnen stellte sicher heraus, dass es Wahlwerbung einer großen Partei war. Auf meinem Briefkasten steht „Bitte keine Werbung einwerfen“. Das gilt allerdings nicht für Werbung mit meiner Adresse. Im Zeitalter von Datenschutz und Transparenz und habe ich nachgefragt, woher diese Partei meine Adresse hat. Die Antwort war ganz einfach. Die Parteien bekommen im Rahmen der Wahlwerbung die Adressen der Bürgerinnen und Bürger auf Wunsch aus dem Melderegister der Stadt Wermelskirchen zur Verfügung gestellt.
Die gültige Verordnung hierzu lautet in etwa so:
„Melderegisterauskunft – Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können eine Gruppenauskunft, beispielsweise die Nennung aller Personen, die zwischen 60 und 90 Jahre alt sind, aus dem Melderegister erhalten. Dies gilt nur in den sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler und staatlicher Ebene. Die Auskunft erstreckt sich auf den Vor- und Familiennamen, einen eventuellen Doktorgrad und die derzeitige Anschrift. Die Daten dürfen nur zur Werbung vor einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden.“
Hoffentlich. Und wussten Sie, dass Sie der Weitergabe dieser Daten widersprechen können? Ich wusste es nicht! Die Meldebehörde weist Sie bei der Anmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin. Von dieser Bekanntmachung habe ich noch nie etwas gelesen oder gehört, obwohl ich mich sehr intensiv über das Geschehen in der Stadt informiere.
Jetzt bin ich schlauer. Da ich sowieso demnächst meinen neuen Personalausweis abholen muss, werde ich der Weitergabe meiner Daten widersprechen. Denn es gilt nach wie vor, was auf meinem Briefkasten steht: „Bitte keine Werbung einwerfen.“
Nachsatz. Wollen Sie wissen, was so eine „Dialogpost“ kostet? Auch das habe ich mal recherchiert. Pro 1000 Adressen ca. 300,- € ohne Druckkosten des Inhalts. Ob es die 1000 Umschläge dazu gibt? Fragen Sie mal den Absender.
Sehr gut! Endlich kann sich der Bürger inhaltlich mit dem Kurzwahlprogramm einer Partei auseinandersetzen. Ich glaube nicht das mit Plattitüden garnierte Köpfe an Laternenpfählen den Informationswünschen der Bürger entgegenkommt. Aber in Zeiten des Wahlkampfs wird jede Aktion von Mitbewerbern argwöhnisch beobachtet und entsprechend kommentiert. Das ist auch verständlich und….eben Wahlkampf 🙂