Regularien für die Briefwahl

Montag, der 10.08.2020: Start der Kommunalwahlen am 13.09.2020 und einer eventuellen Stichwahl zur Bürgermeisterwahl am 27.09.2020

Wermelskirchen | Auch wenn dann noch nicht die Wahlbenachrichtigungen in den Briefkästen der Wermelskirchener Wählerinnen und Wähler liegen – das wird voraussichtlich in der Zeit vom 15. – 19.08.2020 der Fall sein – ist eine elektronische und schriftliche Beantragung der Briefwahl durchaus schon vorher möglich. Hierzu reicht es aus, seine persönlichen Daten bei der Beantragung anzugeben und die Briefwahlunterlagen anzufordern. Dies kann entweder mit Hilfe einer Eingabemaske auf der Städtischen Homepage oder per E-Mail an: Wahlen@wermelskirchen.de geschehen. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.

Wer eine persönliche Beantragung der Briefwahl wünscht, kann dies ab Montag, 10.08.2020 in dem eigens dafür eingerichteten Direktwahlbüro im Erdgeschoss des Bürgerzentrums, Raum E17, tun.

Dieser Raum ist separat von außen (neben dem Sparkassen-Geldautomaten, in den Räumen der ehemaligen Sparkassen-Filiale) zugänglich. Für die persönliche Beantragung ist ausschließlich dieser Eingang zu nutzen und nicht der Haupteingang des Bürgerzentrums. Die persönliche Beantragung der Briefwahl und Durchführung der Direktwahl ist bei dieser Wahl wegen der Corona-Pandemie nicht wie gewohnt im Bürgerbüro möglich.

Wer direkt in der ersten Woche zur Direktwahl ins Bürgerzentrum kommen möchte, sollte sich sicherheitshalber zuvor telefonisch erkundigen, ob schon alle Stimmzettel vorliegen, da sich erfahrungsgemäß die Anlieferung in der ersten Woche etwas verzögern kann.

Öffnungszeiten des Direktwahlbüros sind montags, mittwochs und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr.

Das Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen weist ausdrücklich darauf hin, dass der Zutritt zum Direktwahlbüro nur mit Mundschutz möglich ist und es eine Zutrittskontrolle geben wird. Dadurch bedingt, ist unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen. Wer dem vorbeugen will, nutzt besser die schriftliche oder online-Beantragung und macht seine Kreuzchen in aller Ruhe zu Hause. Der Wahlbrief, der dann anschließend an das Wahlbüro zurückzuschicken ist, wird unentgeltlich von der Deutschen Post befördert. Lediglich die Briefe aus dem Ausland sind ausreichend zu frankieren.

Gewählt wird auf einem weißen Stimmzettel der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises, auf einem hellgelben Stimmzettel der Rat der Stadt Wermelskirchen und auf einem hellblauen Stimmzettel der bzw. die Bürgermeister/in.

Zur persönlichen Beantragung und Direktwahl vor Ort (auch eine Form der Briefwahl) ist entweder die Wahlbenachrichtigung, auf der sich umseitig der zuvor auszufüllende Wahlscheinantrag befindet, oder ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden als Brief an alle wahlberechtigten Wählerinnen und Wähler versandt.

Bei Rückfragen zur Wahl steht das Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen ab dem 10.08.2020 zu den allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltung (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00, sowie dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 17.30) telefonisch unter der Tel. Nr. 02196 710–106 oder per E-Mail unter: Wahlen@wermelskirchen.de zur Verfügung.

Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige Terminabsprache aufgrund der Zutrittskontrollen im Bürgerzentrum notwendig.

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