Klimaschutz

Kreisausschuss stimmt Anträgen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zu

Rheinisch-Bergischer Kreis | Im Dezember 2018 verabschiedete der Kreistag die Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts für den Rheinisch-Bergischen Kreis. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 58 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Ein Antrag der Kreistagsfraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der sich mit den Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels 2030 beschäftigt, wurde im Kreisausschuss am 10. Juni beschlossen. „Bürgerinnen und Bürger sollen nochmals auf die ökologische Notwendigkeit und die ökonomische Attraktivität der im Klimaschutzkonzept beschriebenen Maßnahmen aufmerksam gemacht und bei der Umsetzung unterstützt werden“, heißt es in dem Antrag der beiden Parteien.

Jede Bürgerin und jeder Bürger solle persönlich anschrieben werden, waren sich Uwe Pakendorf von der CDU und Ursula Ehren, Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einig. Deshalb seien zielgerichtete Beratungsangebote wichtig. Ein Rundschreiben mit konkreten Angeboten soll an alle Haushalte im Rheinisch-Bergischen Kreis versendet werden, das auf die Ziele und Instrumente des Klimaschutzkonzepts hinweist. Zudem sollen mobile Beratungsangebote, zum Beispiel ein Beratungsbus, etabliert werden. 

„Mit dem Rundschreiben erhalten die Bürgerinnen und Bürger kreisbezogene Informationen und werden auf die erweiterten Beratungsangebote aufmerksam gemacht. Mit dem Beratungsbus könnte beispielsweise jeden Samstag in einer anderen Ortschaft über die bestehenden Angebote informiert werden“, heißt es in dem Antrag.

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchten außerdem eine Vor-Ort-Beratung einrichten, bei der fachlich geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort über alternative Energieerzeugung und Maßnahmen zur Energieeinsparung an der Bestandsimmobilie informieren. „Durch diese Aktivitäten soll zum Beispiel neben der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, dem Ausbau von Solar- und Geothermie sowie der Inbetriebnahme von KWK-Anlagen auch die Reduzierung des Strom- und Wärmeverbrauchs gefördert werden. Die verschiedenen Maßnahmen sind auch kombinierbar“, erklären die Antragsteller.

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