Wermelskirchen | Die Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport auf städtischen und privaten Freiluftsportanlagen durch Vereine ist unter Beachtung folgender Maßgaben ab sofort möglich, wenn die Sportangebote:
- an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
- ein ausreichend großer Personenabstand gewährleisten (1,5 bis 2 Meter),
- kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
- die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
- die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
- die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen unterbleibt; die Nutzung der Toilettenanlagen ist hiervon ausgenommen, sofern eine anschließende Reinigung durch den Verein sichergestellt ist,
- eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
- Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
- keine Zuschauer zugelassen werden und
- eine Anwesenheitsliste zur Dokumentation, welche Personen zu welcher Zeit die jeweilige Sportanlage genutzt haben, geführt wird.
Für Kinder bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlagen mit jeweils einer erwachsenen Begleitperson zulässig.