Nach den Morden in Hanau

Menschenrechtliche Verpflichtungen zum Schutz vor rassistischer und rechtsextremer Gewalt

Berlin | Die rassistischen und antisemitischen Anschläge in Halle und Hanau sowie die Aufdeckung rechtsextremer und rechtsterroristischer Gruppierungen und Netzwerke, in die auch Beamte aus Sicherheitsbehörden involviert sind, haben die Bedrohung durch Rassismus und Rechtsextremismus ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt.

Von Rassismus und Antisemitismus Betroffene stellen mit hoher Dringlichkeit die Frage, ob sie in Deutschland vor Gewalt, Übergriffen und Hetze geschützt sind, und fordern ein grundsätzliches Umdenken und die Sicherstellung ihrer Repräsentation und Beteiligung in Staat und Gesellschaft. 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte zeigt mit seiner Stellungnahme die aus menschenrechtlicher Perspektive bestehenden Handlungsbedarfe auf und skizziert Handlungsempfehlungen für den Schutz vor rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Gewalt und deren wirksame Strafverfolgung.

Hier die Stellungnahme als PDF-Datei:

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