Düsseldorf | Die Verordnung im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert. Sie regelt unter anderem die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes, von Kinderbetreuungsangeboten und von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Werkstätten, Tagesstätten oder sonstigen vergleichbaren Angebote) sowie von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Diese Verordnung tritt am 14. Mai 2020 in Kraft und gilt bis zum 25. Mai 2020.