Ab 4. Mai Termine nach Vereinbarung möglich
Rheinisch-Bergischer Kreis | Der Rheinisch-Bergische Kreis weitet seinen Bürgerservice wieder aus. Ab dem 4. Mai sind wieder Termine bei der Kreisverwaltung möglich, um Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu klären, die ein Treffen erfordern. Voraussetzung dafür sind Terminvereinbarungen, denn ein ungeregelter Zugang zu den Dienststellen ist aufgrund der Eindämmung des Corona-Virus weiterhin nicht möglich.
Seit Mitte März bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Angelegenheiten der Menschen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis in erster Linie telefonisch, elektronisch oder postalisch – auf direkte Treffen in den Dienststellen musste aus Gründen des Infektionsschutzes weitgehend verzichtet werden. „In den letzten Wochen konnten wir unsere Dienstleistungen aufgrund der schwierigen Situation nicht wie gewohnt anbieten, was auch zu Beschwerden geführt hat. Das werden wir jetzt konsequent aufarbeiten. Ein wichtiger Schritt dabei ist es, das wieder persönliche Treffen nach Terminabsprachen möglich sind, denn manche Dinge lassen sich nur schwer telefonisch oder online klären“, erklärt Landrat Stephan Santelmann. „Selbstverständlich steht dabei die gesundheitliche Sicherheit von allen Beteiligten im Mittelpunkt.“
Mit Ausbruch des Corona-Virus hat die Kreisverwaltung im Gesundheitsamt unter großem Personaleinsatz ein Lagezentrum eröffnet, um die vielfältigen Herausforderungen zu bewältigen. Dazu zählt beispielsweise die schnelle und konsequente Ermittlung von Kontaktpersonen, um Infektionsketten zu unterbrechen, was weiterhin geschieht. Nun kann durch organisatorische Anpassungen der Service für die Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Ämtern, wie beispielsweise dem Straßenverkehrsamt, der Ausländerbehörde oder dem Bauamt, wieder ausgeweitet werden.
Die vereinbarten Termine finden selbstverständlich unter den strengen Vorgaben des Infektionsschutzes statt. Zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Corona-Virus müssen Besucherinnen und Besucher der Dienststellen des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie die Mitarbeitenden dabei eine Alltagsmaske tragen. Der Gast wird am Eingang der Dienststelle von seinem Gesprächspartner abgeholt. Der Termin selbst findet dann in geeigneten Räumlichkeiten statt und natürlich werden die nötigen Abstandsregeln von zwei Metern gewahrt.
Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten
Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die Abstandsregeln von zwei Metern zur nächsten Person konsequent einzuhalten und die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen. Seit Montag, dem 27. April, ist es zudem Pflicht, im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel eine Alltagsmaske zu tragen. Dies muss selbstverständlich beachtet werden, wenn die Anreise zu den Dienststellen mit dem Bus oder der Bahn erfolgt.
Die Kontaktmöglichkeiten zu den Dienststellen lassen sich hier nachlesen.