Information zur Öffnung der kommunalen Wertstoffhöfe im BAV-Verbandsgebiet

Rheinisch-Bergischer Kreis | Die kommunalen Wertstoffhöfe werden in der Woche ab dem 20.04.2020 zu den jeweils gewohnten Zeiten wieder geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass ab Montag, 27. April 2020 für alle Anlieferer auf den BAVWertstoffhöfen die Pflicht zum Tragen eines Mund- / Nasenschutzes besteht.

Wir hoffen, dass die in den letzten Wochen in der Bevölkerung eingeübten Praktiken zur Kontaktvermeidung und insbesondere die gegenseitige Rücksichtnahme für einen ausreichend sicheren Betrieb für alle Beteiligten sorgen werden. Da nur eine begrenzte Anzahl an Fahrzeugen auf den Wertstoffhof eingelassen wird, wird es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten daher um Geduld. Folgenden Grundregeln für einen sicheren Betrieb, sind von allen Anlieferern der kommunalen Wertstoffhöfe zu beachten:

  1. Anlieferungen ausschließlich mit Privatfahrzeugen (PKW, Kombi, Kleinbus, ggf. Kleinanhänger)
  2. Beim Warten bitte das Fahrzeug nicht verlassen
  3. Tragen eines Mund- / Nasenschutz
  4. Nacheinander an den gekennzeichneten Stellen abladen
  5. Der Sicherheitsabstand zu anderen Personen und dem Personal sollte eingehalten werden.

Der Durchsatz auf den Wertstoffhöfen ist durch die Maßnahmen gegen die CoronaEpidemie stark reduziert. Daher bitten wir um die Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer sicheren und effektiven Entsorgung:

  1. Nutzen Sie zur Entsorgung bitte vordringlich die regelmäßigen Abfuhren für Sperrmüll und Elektroaltgeräte, für die Rest-, Bio- und Papierabfalltonnen sowie der Gelben Säcke und Tonnen. Nicht zu vergessen die Depotcontainer für Elektrokleingeräte.
  2. Kommen Sie nach Möglichkeit allein, falls erforderlich mit max. einer weiteren Person als Hilfe zum Entladen.
  3. Bitte stellen Sie nicht zwingend notwendige Anlieferungen zurück.
  4. Liefern Sie nach Möglichkeit zunächst nur eine Sorte Abfall an, die am dringendsten entsorgtwerden muss, z. B. nur Grünabfall, Sperrmüll oder Bauschutt. Das beschleunigt die Eingangskontrolle und die Entladung. Somit können kurzfristig möglichst viele Haushalte dieWertstoffhöfe wieder nutzen.
  5. Legen Sie Abfälle im Fahrzeug griffbereit zur Entladung bereit, bündeln oder kürzen Sie z. B. sperriges Reisig
  6. Folgen Sie bitte den Anweisungen des Betriebspersonals zur Regelung des Verkehrsflusses auf den Wertstoffhöfen.

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