Anleinpflicht bei Hunden

Aktueller Hinweis des Ordnungsamtes

Wermelskirchen | Das Ordnungsamt der Stadt Wermelskirchen weist nochmals darauf hin, dass alle Hunde (unabhängig von Größe und Rasse) auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb des Stadtgebietes gemäß der § 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Wermelskirchen vom 24.07.2018 angeleint zu führen sind.

Die einzige Möglichkeit, die Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks frei laufen zu lassen, besteht im Wald, dort jedoch ausschließlich auf den Wegen.

Außerhalb der Wege sowie innerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind die Hunde ebenfalls angeleint zu führen. Hier gelten die entsprechenden landesgesetzlichen Bestimmungen.

Durch die verstärkten Kontrollen aufgrund der Coronaschutzverordnung durch das Ordnungsamt, wurde vermehrt festgestellt, dass viele Hundehalter Ihre Hunde ohne Leine führen.

Das Ordnungsamt ruft die Hundehalter dazu auf, sich an die bestehenden Regelungen zuhalten. Bei einem Verstoß kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Hundehalter eingeleitet werden. Die Mindesthöhe für ein solches Bußgeld beträgt 35,00€.

Kommentare (2) Schreibe einen Kommentar

    • Eric Seidel
    • 25.04.20, 9:10 Uhr

    Interessant, dann muss das Ordnungsamt sich einfach jeden Tag mal in den Stadtpark stellen. Da leint fast keiner seinen Hund an. Bittet man diese Leute dann darum, da man seinen eigenen Hund auch an der Leine hat, kommen dumme Sprüche wie “mein Hund macht aber nichts”. Es gibt wirklich wenige die Verständnis haben. Setzt die Strafe mal ab 100€ aufwärts, dann schmerzt es den ein oder anderen auch mal.

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