Maskenpflicht bei Besuchen des Rathauses

Wermelskirchen | Alle Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, das Rathaus und die Außenstellen nur im unbedingten Notfall zu betreten und nur für den Fall, soweit sich deren Anliegen nicht telefonisch, per E-Mail oder online erledigen lassen.

Dringende Anliegen, die persönliches Erscheinen im Rathaus erfordern, können weiterhin nur nach vorheriger Terminabsprache während der eingeschränkten Öffnungszeiten erfolgen.

Diese sind montags bis freitags von 09:00 – 12:00 Uhr, donnerstags nachmittags von 15:30 – 17:30 Uhr.

Der Zugang zum Rathaus wird weiterhin auf den Haupteingang beschränkt, es finden Zugangskontrollen statt.

Zusätzlich gilt ab Montag, 27.04.2020, dass alle Besucher, genau wie im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen auch im Rathaus eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske tragen müssen.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.

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