Rheinisch-Bergischer Kreis | Im Rheinisch-Bergischen Kreis ist ein weiteres Pflegeheim von einer Corona-Infektion betroffen. Es handelt sich um zwei Bewohnerinnen einer Senioreneinrichtung aus Burscheid. Sie waren dort in Kurzzeitpflege und sollten in ihre Häuslichkeit entlassen werden. Der daraufhin vorsorglich durchgeführte Corona-Test fiel positiv aus. Für die beiden Personen bedeutet dies, dass sie in der Einrichtung separat in Quarantäne bleiben müssen. Für die Einrichtung bedeutet dies, dass alle möglicherweise in Frage kommenden Kontaktpersonen einem Abstrich unterzogen werden.
Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises hat gestern bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie bei Mitarbeitenden der Einrichtung Abstriche genommen. Es handelt sich insgesamt um ca. 80 Personen.
Die beiden positiv getesteten Personen waren zwar in zwei unterschiedlichen Wohnbereichen des Seniorenheims untergebracht. Es konnte jedoch ermöglicht werden, diese Wohnbereiche so zu separieren und unter Quarantäne zu stellen, dass der Betrieb in den anderen Gebäudeteilen der Einrichtung aufrechterhalten bleiben kann.
Für Kontaktpersonen in der Einrichtung wurde Quarantäne angeordnet. Dies bedeutet für die Bewohnerinnen und Bewohner, dass sie für die Dauer der angeordneten Quarantäne ihr Zimmer nicht verlassen dürfen. Dies sind wesentliche Einschränkungen für die älteren Menschen, die zwar schwer wiegen, jedoch notwendig sind, um weitere Infektionsketten zu unterbrechen. Dies ist vor allem in einer Einrichtung der Seniorenpflege von hoher Bedeutung, da diese Risikogruppe von schwereren Verläufen einer möglichen Corona-Infektion besonders betroffen ist.
Die Kontaktpersonen aus der Mitarbeiterschaft wurden in häusliche Quarantäne gesetzt bzw. das Pflegepersonal arbeitet vorsorglich unter vollständiger Schutzkleidung weiter. Diese Maßnahme wurde getroffen, damit sowohl die Sicherheit der Pflegebedürftigen als auch die Funktionsfähigkeit der Pflegestrukturen in der Pflegeeinrichtung aufrechterhalten bleibt. Die RKI-Richtlinien für stationäre und ambulante Altenpflege finden Sie hier.
Wer ist Kontaktperson?
Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet. Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet. Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut medizinisches Personal angesehen, welche adäquate Schutzkleidung getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null. Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden. In einer Senioreneinrichtung ist besonders zu berücksichtigen, dass es oft nicht eindeutig und zweifelsfrei möglich ist alle Kontaktpersonen 1. Grades genau zu ermitteln. Hinzu kommt, dass es sich um eine Risikogruppe handelt. Daher werden die Abstriche und Quarantäneanordnungen hier meist vorsorglich auf alle in Frage kommenden Personen ausgedehnt.
Hier Informationen zu häufig gestellten Fragen.
Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für medizinisch-gesundheitliche Fragen rund um das Corona-Virus unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.