212 bestätigte Corona-Fälle im Kreis

Rheinisch-Bergischer Kreis | 13 weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis sind heute bekannt geworden. Die neuen Zahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (4), Odenthal (2), Overath (1), Rösrath (5) und Wermelskirchen (1). Die Kontaktpersonen wurden ermittelt, bzw. sind in der Ermittlung. Alle bekannten Kontaktpersonen werden kontaktiert und entsprechend unter häusliche Quarantäne gesetzt. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Insgesamt gibt es nun 212 bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet.

Die 212 bestätigten Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: 

  • Bergisch Gladbach (90),
  • Burscheid (8),
  • Kürten (8),
  • Leichlingen (18),
  • Odenthal (9),
  • Overath (22),
  • Rösrath (32) und
  • Wermelskirchen (25).

Aufgrund eines Eingabefehlers bei der Datenerfassung ist in Leichlingen bisher ein Fall zu viel gezählt worden. Dies wurde nun korrigiert.

Von den 212 bestätigten Fällen gelten 74 Personen inzwischen als genesen. Die Zahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (27), Kürten (4), Leichlingen (5), Odenthal (2), Overath (9), Rösrath (12) und Wermelskirchen (15). Aufgrund eines Eingabefehlers bei der Datenerfassung ist in Wermelskirchen ein Fall zu viel gezählt worden. Dies wurde nun korrigiert.

Insgesamt befinden sich 576 Personen in Quarantäne. Die Zahlen verteilen sich wie folgt: Bergisch Gladbach (272), Burscheid (27), Kürten (46), Leichlingen (51), Odenthal (27), Overath (38), Rösrath (62), Wermelskirchen (53).

Eine Patientin aus Rösrath wurde im Rahmen einer Routine-OP in einem Kölner Krankenhaus positiv auf Corona getestet. Sie lebt in ihrer eigenen Wohnung und wird dort von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Die Kontaktpersonen aus dem ambulanten Pflegedienst sowie aus dem privaten Umfeld wurden ermittelt, bzw. sind in der Ermittlung. Für das Pflegepersonal, welches mit der betroffenen Person in Kontakt gekommen ist, gilt entsprechend der RKI-Richtlinie, dass sie in häuslicher Quarantäne sind oder unter entsprechender Schutzausrüstung weiter arbeiten. Diese Maßnahme wird getroffen, damit sowohl die Sicherheit der Pflegebedürftigen als auch die Funktionsfähigkeit der Pflegestrukturen aufrechterhalten bleibt. Die RKI-Richtlinien für stationäre und ambulante Altenpflege finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Personal_Pflege.html

Eine digitale Karte zu den Corona-Fällen im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es hier: https://arcg.is/1189D, die entsprechende mobile Version hier: https://arcg.is/1X5mLy.

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für medizinisch-gesundheitliche Fragen rund um das Corona-Virus unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

Wer ist Kontaktperson?

Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.

Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet. Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden.

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten

Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen. Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

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