Fördermittel für Fassadenprogramm und Verfügungsfonds bewilligt

Wermelskirchen | Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat das neue Städtebauförderprogramm 2020 veröffentlicht. Wermelskirchen wird demnach mit ca. 330.000 € bedacht.

Dies entspricht der Summe, die die Stadt im September 2019 in ihrem zweiten Förderantrag für das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) beantragt hatte. Bürgermeister Rainer Bleek freut sich über die Bewilligung: „Nach der Bewilligung des Jugendfreizeitparks können wir nun auch das nächste Thema konkret umsetzen, das mir besonders am Herzen liegt. Mit Hilfe des Fassadenprogramms unterstützen wir Eigentümer in der Innenstadt dabei, ihre Gebäude so in Schuss zu bringen, dass das Erscheinungsbild in der Wermelskirchener Innenstadt aufgewertet wird. Außerdem gibt uns der Verfügungsfonds die Möglichkeit, Bürgern, Vereinen und Initiativen kurzfristig und unbürokratisch Geld für kleine Projekte, Aktionen und Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, damit diese die Innenstadt beleben.

Wir arbeiten das IEHK in engem Schulterschluss mit der Politik schrittweise ab. Die weitere Bewilligung zeigt uns, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden.“

Die nun bewilligte Summe setzt sich aus drei verschiedenen Einzelposten zusammen: Mitteln für das Fassadenprogramm von 300.000 €, für den Verfügungsfonds von 100.000 € sowie für die fachliche Begleitung und Bauberatung eines Kümmerers von 75.000 €. Die Gesamtsumme von 475.000 € wird zu 70%, also rund 330.000 € von Land und Bund gefördert. Der Förderzeitraum umfasst die vier Jahre 2020-2023.

Der technische Beigeordnete Thomas Marner erläutert das weitere Prozedere: „Voraussetzung für die Teilnahme an Fassadenprogramm und Verfügungsfonds ist, dass sich die privaten Akteure zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Das heißt, wir aktivieren auf diesem Weg insgesamt 800.000 € für eine noch attraktivere Innenstadt.

Im Moment sind meine Mitarbeiterinnen in der Stadtentwicklung mit Unterstützung des uns beratenden Büros ASS damit beschäftigt, die Details für die Gestaltungsleitlinien zu definieren. Außerdem werden Grundlagen für diese neuen Förderinstrumente geschaffen und die Einbindung der privaten Akteure vorbereitet. Sobald der formelle Bewilligungsbescheid vorliegt, wollen wir zügig loslegen.“

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.