135 bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis

Rheinisch-Bergischer Kreis | 40 weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis sind bekannt geworden. Die hohen Fallzahlen sind darin begründet, dass diese das vergangene Wochenende und den heutigen Montag beinhalten. Die Zahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (19), Burscheid (2), Kürten (1), Leichlingen (5), Odenthal (2), Overath (3), Rösrath (6) und Wermelskirchen (2).

Die Kontaktpersonen wurden ermittelt bzw. sind in der Ermittlung. Alle bekannten Kontaktpersonen werden kontaktiert und entsprechend unter häusliche Quarantäne gesetzt. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Insgesamt gibt es nun 135 bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet.

Die 135 bestätigten Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: 

  • Bergisch Gladbach (51),
  • Burscheid (4),
  • Kürten (6),
  • Leichlingen (13),
  • Odenthal (3),
  • Overath (18),
  • Rösrath (18),
  • Wermelskirchen (22).

Seit heute können erstmals genesene Fälle mitgeteilt werden. Inzwischen gelten 20 Personen, die an Corona erkrankt waren, als genesen.

Lagezentrum des Gesundheitsamtes eingerichtet

Das vergangene Wochenende wurde dazu genutzt, einen technischen Systemwechsel zu vollziehen. Das Gesundheitsamt des Kreises arbeitet jetzt datenbankgestützt, wodurch Verfahren optimiert werden können. Darüber hinaus wurde ein Lagezentrum eingerichtet. Das Lagezentrum ist eine Organisationseinheit innerhalb des Gesundheitsamtes, welche die derzeitige besondere Lage zentral beobachtet, die Informationen bündelt und bewertet sowie die Lagemeldungen an die Fachgremien weitergibt. Im Lagezentrum arbeiten rund 180 Mitarbeitende aus dem Personal der Kreisverwaltung in einem Drei-Schichten-Modell. Es wird in fünf Teams mit zehn Mitarbeitenden pro Schicht gearbeitet. 

Eine Arbeitsgruppe informiert Personen, deren Tests positiv ausgefallen sind und erkundigt sich telefonisch täglich nach ihrem Gesundheitszustand. Die Gruppe ermittelt und informiert darüber hinaus weitere Kontaktpersonen und leitet entsprechende Quarantänemaßnahmen ein. Ein weiteres Team informiert Personen, deren Tests negativ ausgefallen sind. Auch bei dieser Personengruppe werden Quarantänemaßnahmen eingeleitet und der Gesundheitszustand telefonisch im Blick behalten. Ein Team wurde gebildet für besondere, auch rechtliche, Fragestellungen. Ein wichtiger Arbeitsbereich umfasst die zentrale Dateneingabe. Und schließlich bildet das Bürgertelefon ein Team, welches die Fragen zu gesundheitlich-medizinischen Aspekten beantwortet sowie weitere Informationshotlines wie die Ärztehotline betreut.

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für medizinisch-gesundheitliche Fragen rund um das Corona-Virus unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten

Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen. Ansammlungen von Menschenmassen sollten gemieden werden. Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

Wer ist Kontaktperson?

Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.

Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet.

Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden.

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