Rheinisch-Bergischer Kreis | Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bekannt gegeben. Sämtliche Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe, also Werkstätten, Tagesstätten oder sonstige vergleichbare Angebote sowie Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind seit Mittwoch, 18. März 2020, für alle Nutzerinnen und Nutzer zunächst bis zum 19. April 2020 geschlossen. Dies gilt insbesondere für Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke oder berufliche Trainingszentren.
Für Familien, die eine Betreuung zu Hause nicht sicherstellen können, bieten die Träger eine Notbetreuung an. Dies gilt auch, wenn Betreuungspersonen in Berufen arbeiten, die für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die medizinische und pflegerische Versorgung und die Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens unverzichtbar sind.
Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar. Heute wurde aufgrund des hohen Anrufaufkommens die Erreichbarkeit bis 18 Uhr verlängert.