Pandemie: Umsetzung weiterer Maßnahmen durch die Stadtverwaltung
Wermelskirchen | Die Stadt Wermelskirchen setzt im Wege von Allgemeinverfügungen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie um. Die Allgemeinverfügungen können ab dem 18.03.2020 auf der Homepage der Stadt Wermelskirchen eingesehen werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Umsetzung von Maßnahmen, die von der Landesregierung Nordrhein Westfalen beschlossen wurden.
Zusätzlich zu den dort genannten und bereits kommunizierten Schließungen wird auf die Schließung von folgenden städtischen Einrichtungen verwiesen:
• Spiel- und Bolzplätze sind ab sofort gesperrt
• Sportplätze sind ab sofort gesperrt
Für Bestattungen gelten folgende Regelungen:
• Untersagt sind ebenfalls Trauerfeiern in geschlossenen Räumen, wie in Kirchen, Kapellen und Trauerhallen. Die Teilnahme an Beerdigungen soll auf den engsten Personenkreis beschränkt werden.