Pandemie: Umsetzung weiterer Maßnahmen in der Stadtverwaltung

Wermelskirchen | Die Stadtverwaltung Wermelskirchen verweist auf eingeschränkte Öffnungszeiten ab dem 18.03.2020. Diese sind wie folgt festgesetzt worden:

  • Montag bis Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag zusätzlich: 15:30 – 17:30 Uhr.

Es gelten weiterhin die folgenden Regelungen:

Ab Mittwoch, dem 18.03.2020 wird der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bis auf weiteres eingeschränkt.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden ab dem 18.03.2020 gebeten, das Rathaus und die Außenstellen nur im unbedingten Notfall zu betreten und nur für den Fall, soweit sich deren Anliegen nicht telefonisch, per E-Mail oder online erledigen lassen.

Jedenfalls ist ab sofort zu einem künftigen Besuch im Rathaus sowie in den Außenstellen eine Terminvereinbarung Voraussetzung. Falls in den letzten Tagen bereits ein Termin vereinbart wurde, empfiehlt es sich, telefonisch nachzufragen, ob der Termin tatsächlich wie vereinbart stattfinden kann.

Der Zugang zum Rathaus wird ab sofort auf den Haupteingang beschränkt, es finden Zugangskontrollen statt.

Es wird um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten. Diese dienen dazu, die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung Wermelskirchen aufrecht zu erhalten.

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