Wermelskirchen | Die Stadt Wermelskirchen hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung von Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe erlassen:
Allgemeinverfügung zur Anordnung von Maßnahmen für Krankenhäuser
