Allgemeinverfügung zur Anordnung von Maßnahmen für Krankenhäuser

Wermelskirchen | Die Stadt Wermelskirchen hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung von Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe erlassen:

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