Rheinisch-Bergischer Kreis | Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat angeordnet, dass Besuche in Pflegeeinrichtungen zurzeit auf das Notwendigste beschränkt werden. Hierzu gehören insbesondere Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften für pflegebedürftige oder behinderte Menschen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben.
Je Bewohner/in sollen Besuche im Regelfall auf eine Person pro Tag beschränkt werden und nicht länger als eine Stunde dauern. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden von der Einrichtung über persönliche Schutzmaßnahmen unterwiesen und müssen diese einhalten.
Alle Gemeinschaftsveranstaltungen mit Externen sind ab sofort untersagt. Besuche finden nur noch auf den Zimmern und nicht mehr in Gemeinschaftsräumen statt. Es soll Zugangsbeschränkungen an den Eingängen geben und Besucher sollen sich registrieren lassen, falls Kontaktpersonen schnellstens ermittelt werden müssen. Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr, die Einrichtungen nicht betreten.
Die Heimaufsicht des Kreises hat alle betreffenden Einrichtungen über die Besuchseinschränkungen informiert und gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass diese eingehalten werden. Gerade ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen zählen zur Risikogruppe und sind für eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährdet. Sie stehen deshalb unter besonderem Schutz. Dabei ist der Heimaufsicht durchaus bewusst, dass die Einschränkung von Besuchen von nahe stehenden Menschen eine hohe emotionale Belastung für alle darstellt. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass diese Maßnahmen zum größtmöglichen Gesundheitsschutz von besonders schutzbedürftigen Personen, deren Besuchern und den Beschäftigten in den Einrichtungen getroffen werden.
Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar. Heute wurde aufgrund des hohen Anrufaufkommens die Erreichbarkeit bis 18 Uhr verlängert.
Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten
Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen. Ansammlungen von großen Menschenmassen sollten gemieden werden.
Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).
Wer ist Kontaktperson?
Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.
Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet.
Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut medizinisches Personal angesehen, welches adäquate Schutzkleidung getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null.
Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden.