Sechster bestätigter Corona-Fall im Rheinisch-Bergischen Kreis

Rheinisch-Bergischer Kreis | Im Rheinisch-Bergischen Kreis ist am Sonntagnachmittag eine weitere Erkrankung mit dem Corona-Virus bei einem Overather bekannt geworden. Damit sind es jetzt insgesamt sechs bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet.

Der 54-jährige Overather hat Fieber, allgemeines Krankheitsgefühl und Abgeschlagenheit. Der Mann gab an, am Dienstag, den 25. Februar beim Prinzenausziehen des Overather Karnevalsvereins teilgenommen zu haben. Derzeit werden alle Kontaktpersonen ermittelt und kontaktiert. Da die erkrankte Person die Karnevalsveranstaltung am 25. Februar besucht hat und nicht zweifelsfrei ermittelbar ist, mit wem der Erkrankte in engeren Kontakt getreten ist, lassen sich hier die unmittelbaren Kontaktpersonen nicht präzise und zweifelsfrei ermitteln. Daher werden alle Besucher des Prinzen-Ausziehens am 25. Februar in Overath vorsorglich unter Quarantäne gestellt und gebeten bis einschließlich 10. März das Haus nicht zu verlassen.

Am Bürgertelefon des Kreises können sich Kontaktpersonen, die an der Veranstaltung teilgenommen und Erkältungssymptome haben, zwecks Terminvereinbarung für einen Abstrich unter der Telefonnummer 02202 131313 melden. Das Telefon ist heute bis 22 Uhr besetzt. Die zentrale Abstrichnahme erfolgt morgen.

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten

Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen. Ansammlungen von großen Menschenmassen sollten gemieden werden.

Wer ist Kontaktperson?

Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut medizinisches Personal angesehen, welches adäquate Schutzkleidung getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null. Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden. Die Situation auf den Einzelfall bezogen, ist bei dem Besuch einer Karnevalsveranstaltung anders zu bewerten. Deshalb werden hier alle Besucher der Veranstaltung derzeit als Kontaktpersonen ersten Grades gewertet. Eine weitergehende Differenzierung ist nicht möglich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Coronavirus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/informationen-zum-coronavirus.aspx) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

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