Öffnungszeiten der Kreisverwaltung an Karneval 2020

Rheinisch-Bergischer Kreis | Die Kreisverwaltung hat an den jecken Tagen wie folgt geöffnet:

  • 20.Februar (Weiberfastnacht) 8.30 bis 11.00 Uhr
  • 21.Februar (Karnevalsfreitag) 8.30 bis 12.00 Uhr
  • 24.Februar (Rosenmontag) geschlossen

Das Straßenverkehrsamt hat an Weiberfastnacht und Karnevalsfreitag wie gewohnt ab 7.30 Uhr geöffnet. Die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde hat am Donnerstag ebenfalls wie immer ab 7.30 Uhr geöffnet. Das Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation öffnet wie gewohnt um 9 Uhr. Bitte beachten Sie, dass an Freitagen einige Ämter abweichende Öffnungszeiten haben. Bitte informieren Sie sich darüber im Internet unter www.rbk-direkt.de. Ab dem 25. Februar (Karnevalsdienstag) gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Die Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes in Wermelskirchen hat wie folgt geöffnet:

  • 20.Februar (Weiberfastnacht) 7.30 bis 11.00 Uhr
  • 21.Februar (Karnevalsfreitag) 7.30 bis 12.00 Uhr
  • 24.Februar (Rosenmontag) geschlossen
  • 25.Februar (Karnevalsdienstag) 7.30 bis 12.00 Uhr
  • 26.Februar (Aschermittwoch) 7.30 bis 12.00 Uhr

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.