Tebroke: Wichtiges Signal für den ÖPNV im Kreis
Berlin/Rheinisch-Bergischer Kreis |Planungsbeschleunigungsgesetz, Regionalisierungsmittelgesetz, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – all diese komplexen Gesetze seien in dieser Woche im Plenum debattiert und beschlossen worden, wie der Bundestagsabgeordnete für den Rheinisch-Bergischen Kreis, Dr. Hermann-Josef Tebroke, in einer Pressemeldung mitteilt.
Tebroke erläutert, was das konkret für die Gemeinden und Kommunen bedeutet. Nämlich, kurz gesagt: der Bund stelle Rekordmittel für Investitionen in die Infrastruktur bereit, welche die Bundesländer letztlich an die Gemeinden und Kommunen verteilen. Der Bund fördere alleine über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit 665 Millionen Euro im Jahr 2020 und einer Milliarde Euro ab 2020 den Bau und Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Eine weitere Erhöhung sei bis 2025 auf sogar 2 Milliarden pro Jahr Euro vorgesehen. Mit den Fördergeldern könnten beispielsweise bestehende ÖPNV-Anlagen grunderneuert oder Bahnhöfe und Umsteigeanlagen zum schienengebundenen ÖPNV aus- und neugebaut werden.
Vorhaben würden künftig ab einer Größenordnung von 30 Millionen Euro statt bisher 50 Millionen Euro gefördert – in Einzelfällen werde die Grenze sogar bis auf zehn Millionen Euro gesenkt. Dadurch könnten die Mittel für wirksame Projekte mit kleinerem Volumen eingesetzt werden, sodass noch mehr Bürgerinnen und Bürger im Rheinisch- Bergischen Kreis direkt davon profitieren. Zudem werde der Fördersatz des Bundes von 60 auf 75 Prozent erhöht und es könnten auch gefördert werden, wenn es keinen „weit“ überwiegenden Bahnkörper gibt. Jetzt reiche es, wenn eine Bahnstrecke nur zu 51 Prozent auf eigenem Bahnkörper geführt wird.
Mit den sogenannten Regionalisierungsmitteln hätten die Länder zudem die Möglichkeit, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs attraktiver zu gestalten und beispielsweise in neue Bahnverbindungen oder Busverbindungen im ÖPNV und in die Pflege und Wartung der bestehenden Gleisanlagen zu investieren.
Die Bundesregierung habe eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen. „Die neue Regelung trägt zur Beschleunigung der Investitionen in das Schienennetz bei. Sie bewirkt, dass Vorhaben schneller umgesetzt und bestimmte Ersatzneubauten von einer Genehmigungspflicht befreit werden können“, so Dr. Tebroke.
„Eine gute Woche für den ÖPNV und für den Rheinisch-Bergischen Kreis – ich finde es ein wichtiges Signal aus Berlin, dass mehr Mittel für den Aus- und Neubau des Schienenverkehrs aufgewendet werden sollen. Wir unterstreichen damit, dass wir die Schiene als klimafreundlichen Verkehrsträger weiter stärken“, betonte Dr. Tebroke.