NRW-Verfassungsgericht hat geurteilt
Münster | Die Stichwahlen bei Kommunalwahlen bleiben. Das hat der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster heute mit knapper Mehrheit von vier zu drei Stimmen entschieden. Durch die von der schwarz-gelben Mehrheit im Landtag beschlossene Abschaffung sehen die Richter die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verletzt. SPD und Grüne hatten gegen den Wegfall der Stichwahl geklagt.
Der Gesetzgeber habe, so die Richter weiter, die “zunehmende Zersplitterung der Parteienlandschaft” nicht beachtet. Auch sei nicht überzeugend dargelegt worden, dass ein Wegfall der Stichwahl zu einer Stärkung der demokratischen Legitimation führe.
Die NRW-SPD bewertete den Richterspruch als “Sieg für die Demokratie”. Auch die Grünen begrüßten das Urteil. Somit bleibt es bei der Kommunalwahl im September 2020 bei den Stichwahlen – also einem zweiten Wahlgang, wenn kein Bürgermeister- oder Landratskandidat im ersten Schritt die absolute Mehrheit erreicht.
Ohne Stichwahl wäre es angesichts vieler ähnlich starker Parteien wahrscheinlich, dass aus dem ersten Wahlgang Gewinner mit nur 35 oder 25 Prozent der Stimmen gewählt würden. Es käme also ein Bürgermeister ins Amt, den 65, 70 oder 75 Prozent der Bürger nicht gewählt haben.
Eine Auswertung der Kommunalwahl 2014/15 zeigt: In den meisten Fällen ging ein Mehrheitswechsel in der Stichwahl zulasten der CDU.