Tebroke für weitere Förderung des Radverkehrs
Pressemitteilung von Dr. Herman-Josef Tebroke (CDU) MdB
Berlin/Rheinisch-Bergischer Kreis | Nach der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zum Haushalt 2020 steht für den Bundestagsabgeordneten des Rheinisch-Bergischen Kreises, Dr. Herman-Josef Tebroke, fest: Für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem drittgrößten Einzeletat des Bundeshaushaltes, seien wichtige Aufwüchse zu verzeichnen. Der Haushalt des BMVI umfasse im Jahr 2020 ein Gesamtvolumen von 31 Milliarden Euro und ist damit gegenüber dem Finanzplan 2019 nochmals gewachsen.
„Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht fest: Wer die Mobilität für die Zukunft sichern will, muss jetzt die notwendige Anpassungen vornehmen. Das betrifft Investitionen in neue Technologien und Infrastruktur und gelingt nur, wenn Bund, Länder und Kommunen die Herausforderungen angehen“, so Dr. Hermann-Josef Tebroke. Und er fährt fort: „Wenn wir den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel wollen, braucht es mehr attraktive Angebote vor Ort. So etwa stellt der Bund für die Verbesserung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen in den nächsten Jahren zusätzlich immerhin rund 300 Millionen Euro zur Verfügung, und weitere 50 Millionen Euro Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs.“
Darüber hinaus werden den Ländern für Investitionen in den Radverkehr in den folgenden Jahren rund 600 Millionen Euro im Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, im vorhandenen Straßenraum mehr Platz für das Rad zu schaffen, z.B. mittels sicherer und moderner Abstellanlagen und den Ausbau der Infrastruktur für Lastenräder. „Hierzu gibt es auch im Rheinisch-Bergischen Kreis bereits zahlreiche Initiativen, die auf diese Weise unterstützt werden können. Gemeinsam wollen wir die Bedingungen für Radfahrer schnell und spürbar verbessern“, so Dr. Tebroke.
Schließlich sieht der Bundeshaushalt – nicht nur im Budget des Verkehrsministers – die Entwicklung und den Ausbau bewährter wie auch neuartiger Antriebsarten und Kraftstoffe vor. Eine Festlegung auf bestimmte Technologien erfolgt dabei ausdrücklich nicht. Die Förderung geschieht beispielsweise über das nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie oder über die finanzielle Unterstützung bei der Modernisierung und klimaschonenden Umrüstung von Busflotten, etwa durch Umstieg auf wasserstoffbasierten Antrieb.
„Zu diesem Themenkomplex habe ich viele Anregungen erhalten und in die Debatte einbringen können. Und ich freue mich, über die Beschlusslage, im Rheinisch-Bergischen Kreis das ÖPNV-Angebot weiter auszudehnen und nach und nach nur noch Busse mit weitestgehend emissionsfreien Antrieb anzuschaffen. Die Wasserstoffbusse, welche heute schon im Rheinisch-Bergischen unterwegs sind, sind ein deutliches Zeichen: Wir sind auf dem Weg zu einer modernen und klimafreundlichen Mobilität“, freut sich Dr. Tebroke.