Das Serviceteam Abgaben der Stadt Wermelskirchen informiert:
Wermelskirchen | Damit die Grundsteuerbescheide für 2020 an die richtigen Adressen versendet werden, bittet die Stadt Wermelskirchen um rechtzeitige Benachrichtigung von Wohnungswechseln. Mehr als 17.000 Abgabenbescheide versendet das Serviceteam Abgaben der Stadt Wermelskirchen im Januar 2020 an die Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen im Stadtgebiet. Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt Grundsteuern und sonstige Abgaben fest. Zudem werden die Jahresbescheide für das Jahr 2020 für Gewerbesteuer und Hundesteuer versendet.
Allerdings gibt es jährlich eine hohe Anzahl von Rückläufern aufgrund falscher Adressen. Die Stadt bittet daher, Wohnungswechsel schriftlich (Stadt Wermelskirchen, Kämmerei, Serviceteam Abgaben, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen) oder per E-Mail an steuer@wermelskirchen.de oder gewerbe@wermelskirchen.de zu melden.
Lediglich Änderungsmitteilungen, die bis zum 13.12.2019 eingehen, können bei der Versendung der Jahresbescheide im Januar 2020 unmittelbar berücksichtigt werden.
Ein Abgleich mit den Einwohnermeldedaten des Bürgerbüros oder sonstigen Ämtern ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.