Hinweis zu Radon-Bodenluftmessungen im Stadtgebiet

Wermelskirchen | Der Geologische Dienst NRW weist auf mögliche Radon-Bodenluftmessungen in Nordrhein-Westfalen in der Zeit von Oktober 2019 bis August 2020 hin: Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27.06.2017 sieht vor, dass Radonvorsorgegebiete ausgewiesen werden müssen. Hierzu werden derzeit in Nordrhein-Westfalen Radon-Bodenluftmessungen an 300 Messorten durchgeführt.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat den Geologischen Dienst NRW – Landesbetrieb – mit der geowissenschaftlichen Begleitung des Messprogrammes beauftragt.

Zeitraum: Oktober 2019 – August 2020

Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 165 StrSchG berechtigt, Grundstücke zu betreten, Bodenluftmessungen durchzuführen und Proben zu nehmen.

Im Rahmen der Messungen sind Bohrungen mit einem Durchmesser von 40 mm bis 1,10 m Tiefe erfforderlich. Die in das Bohrloch eingebrachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von 30 mm. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vom Geologischen Dienst NRW beauftragten Firma bei der Erledigung ihrer Arbeiten im Dienste der Allgmeinheit zu unterstützen. Im Auftrag des GD NRW führt das Sachverständigenbüro für Radon Dr. Joachim Kemski, Bonn in NRW die Radon-Bodenluftmessungen im Gelände durch.

Nähere Auskünfte hierzu geben:

Herr Dr. L. Krahn • 02151 897-239 • krahn@gd.nrw.de • Frau P. Weltermann • 02151 897-443 • weltermann@gd.nrw.de

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