Remscheid/Bergisches Land | Der Bundestagsabgeordnete von Solingen, Remscheid, Wuppertal II, Jürgen Hardt MdB, ist zufrieden, daß mit dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ die Mehrwertsteuerbefreiung für Bildungseinrichtungen wie die VHS erhalten bleibt.
In den vergangenen Wochen war die Sorge groß, dass die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zum Mehrwertsteuer-System zur Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für Bildungsleistungen von z.B. Volkshochschulen, Musikschulen und Sozialverbänden führen könnte.
Durch einen Änderungsantrag zum entsprechenden „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ habe der Bundestag heute dafür gesorgt, dass die Mehrwertsteuerbefreiung erhalten bleibt und sich für die deutschen Bildungsträger nichts ändert. Hardt stehe zur steuerlichen Begünstigung von Bildung, die auch im Einklang mit EU-Recht stehe.
Selbst dann, wenn die nun vorgesehene deutsche Umsetzung mit Mehrwertsteuerbefreiung für alle Bildungsangebote durch Brüssel kritisch gesehen und gerichtlich überprüft werden sollte, bedeute dies nicht automatisch den Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung. Dann müsste der Bundestag die Sache jedoch in einem neuen Gesetz speziell regeln. Die jetzt gefundene einfache Lösung – zweckdienlich und EU-rechtskonform – schaffe erfreuliche Klarheit für Bildungsträger wie Kursteilnehmer und Schüler. Auch außerschulische Bildung sei überaus wichtig und bleibe besonders gefördert.