Aktuelles zur Kirmes

Matinee – Verbot des Mitführens und der Benutzung von Glasflaschen und Glasbehältnissen

Traditionsgemäß wird am Montag der jährlichen Herbstkirmes in Wermelskirchen Matinee gefeiert.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass diese Matinee-Veranstaltung von sehr vielen – insbesondere auch jugendlichen – Personen aus der Stadt Wermelskirchen sowie aus den umliegenden Städten und Gemeinden frequentiert wird. Zum Feiern gehört dabei auch regelmäßig der Konsum von Getränken. Die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass die Feiernden nicht nur in der Außengastronomie ihre Getränke kaufen. Viele brachten bis zum Jahre 2011 sich die Getränke in Glasflaschen mit bzw. kauften sich in den umliegenden Einzelhandelsgeschäften Getränke und konsumierten diese dann vor Ort im öffentlichen Straßenland. Die leeren Flaschen wurden dann meist nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern einfach auf den Boden gestellt, in den Rinnstein geworfen, fallengelassen oder bewusst zerschlagen.

Durch den vermehrten Alkoholgenuss steigert sich erfahrungsgemäß die Gewaltbereitschaft der Besucherinnen und Besucher, mit der Folge möglicher, erheblicher Verletzungen bei den Betroffenen. Die Hemmschwelle, eine Flasche als Wurfgeschoss oder Schlagwaffe zu verwenden, ist deutlich gesunken. Daher hat Rat der Stadt Wermelskirchen die Allgemeinverfügung über ein Verbot des Mitführens und der Benutzung von Glasflaschen und Glasbehältnissen jeglicher Größe und Gläsern, die größer sind als 0,2 Liter Fassungsvermögen außerhalb von geschlossenen Räumen in dem festgelegten Bereich jeweils für Kirmesmontag der Herbstkirmes (Matinee) eines jeden Jahres in der Zeit von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlassen.

Die Maßnahmen in den Jahren 2012 bis 2018 waren ein voller Erfolg. Kein Glasbruch, geringe Verschmutzung und keine Verletzungen führten zu tollen und friedvollen Partys.

Im Jahre 2019 gilt dieses Verbot daher zum achten Mal, in diesem Jahr am 26.08.2019.

Straßensperrungen vor, nach und während der Kirmes

Am letzten Augustwochenende feiert die Stadt Wermelskirchen zum 423. mal die Verleihung der Marktrechte mit dem traditionellen Krammarkt und der großen Kirmes. Dieses Ereignis wird verbunden mit einem verkaufsoffenen Sonntag. Für viele zehntausend Besucher ist dies ein willkommener Anlass, unsere Stadt zu besuchen und gemeinsam mit uns zu feiern.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch in diesem Jahr der Schwanenplatz im Herbst zu Kirmeszwecken genutzt und dafür ab Sonntag, 18.08.2019, 20.00 Uhr, gesperrt. Neben dem Aufbau der eigentlichen Fahrgeschäfte, ist es notwendig, dass die Wohn- und Packwagen der Schausteller in unmittelbarer Nähe des Kirmesplatzes abgestellt werden können.

Wie schon in den letzten Jahren werden zu diesem Zweck die Jahnstraße (zwischen Dabringhauser Straße und der Schwanenschule) als Sackgasse sowie die Hohe Straße ab Sonntag, den 18.08.2019, 20.00 Uhr, bis Donnerstag, 29.08.2019 als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Jahnstraße) eingerichtet. Es ist jeweils nur Anliegerverkehr erlaubt.

Die Wohnwagen werden wie in den letzten Jahren auf der Jahnstraße und der Hohestraße jeweils mit dem Rücken zur Mittellinie der Straße aufgestellt, jedoch ab diesem Jahr werden auf der Jahnstraße die Wohnwagen auf der anderen Straßenseite stehen. Grundstückszufahrten werden ausreichend frei gehalten. Zusätzlich werden aus Sicherheitsgründen auf der Jahnstraße mobile Verkehrshindernisse aufgestellt, die ein Durchfahren nur mit Pkw und Lkw bis 7,5t zulässigem Gesamtgewicht zulassen. Ich bitte diese Einschränkungen zu beachten, falls Sie während der Kirmes z.B. eine Anlieferung per Lkw erwarten.

Ebenso wird auch in diesem Jahr der Loches-Platz zu Kirmeszwecken ab Sonntag, 18.08.2019, 20:00 Uhr gesperrt.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 02196/710-321 oder -328 zur Verfügung.

Folgende Straßen werden dauerhaft von Dienstag, 20.08.2019, 08.00 Uhr bis Donnerstag 29.08.2019, 24.00 Uhr gesperrt:

  • Obere Eich
  • Untere Eich.

Folgende Straßen werden dauerhaft von Mittwoch, 21.08.2019, 08.00 Uhr bis Donnerstag 29.08.2019, 24.00 Uhr gesperrt:

  • Telegrafenstraße zwischen An der Feuerwache und Brückenweg/Kölner Straße/Eich;
  • Jörgensgasse zwischen Kreisverkehr Eich und Kreisverkehr
  • Schillerstraße; Schillerstraße zwischen Kreisverkehr Jörgensgasse und Kölner Straße;
  • Kattwinkelstraße zwischen Schillerstraße und Berufsschulstraße;
  • Kattwinkelparkplatz.

Folgende Straßen sind temporär ab Mittwoch 21.08.2019, 08.00 Uhr bis Donnerstag 29.08.2019 jeweils von 10.00 Uhr bis 04.00 Uhr des Folgetages gesperrt:

  • Brückenweg zwischen An der Feuerwache und Eich (damit ist auch eine Zufahrt zur Kölner Straße nicht mehr möglich);
  • Schillerstraße zwischen Königstraße und der Katholischen Grundschule;
  • Jörgensgasse zwischen Berufsschulstraße und Schillerstraße.

Anlieger- und Lieferverkehr ist für die vorgenannten Straßen nur jeweils bis 10.00 Uhr möglich. Ab 10.00 Uhr sind die Straßen vollständig gesperrt. Ein Befahren ist dann nur noch für Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr und Rettungsdienst erlaubt.

Die o.g. Sperrungen werden individuell nach Abschluss der Abbauarbeiten und der anschließenden Straßenreinigung aufgehoben.

Für den verkaufsoffenen Sonntag, den 25.08.2019, werden zusätzlich folgende Straßen ab 08.00 Uhr gesperrt (Anlieger und Anlieferung bis 10.00 Uhr frei):

  • Telegrafenstraße;
  • Kölner Straße.

Neben den Straßensperrungen werden aus Sicherheitsgründen auf vielen Straßen – u.a. Brückenweg, Telegrafenstraße, Kölner Straße, Eich und Schillerstraße – mobile Verkehrshindernisse aufgestellt, die ein Durchfahren nur mit Pkw und Lkw bis 7,5 t zulassen. Ich bitte Sie, Ihre Lieferanten hierauf frühzeitig hinzuweisen.

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