Rheinisch-Bergischer Kreis | 2018 gab es in Nordrhein-Westfalen rund ein Viertel weniger Wohnungseinbrüche. So erfreulich der Rückgang auch ist, für die rund 30.000 Betroffenen ist dies kaum ein Trost. „Die Einbrecher kennen die Schwachstellen von Häusern. Deshalb ist es wichtig, den Sicherheitslücken der eigenen vier Wände vorbeugend einen Riegel vorzuschieben“, erklärt die Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach.
Wenn Diebe dennoch auf Beutezug gegangen sind, dann ist die Hausratversicherung der Schlüssel für finanziellen Ersatz von Schmuck, Elektroartikeln oder gestohlener Kleidung. „Einbruchopfer müssen dabei allerdings ein paar Dinge beachten. Denn ansonsten wird riskiert, dass der Versicherer – trotz Hausratversicherung – seine Leistungen kürzt oder sogar überhaupt nicht für den Schaden aufkommt“, weiß die Verbraucherzentrale. Folgendes ist zu beachten, um den Versicherungsschutz bei Wohnungseinbruch nicht zu gefährden:
• Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl: Damit das bei einem Einbruch gestohlene Wohnungseigentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss sich der Einbrecher beispielsweise mit Gewalt oder einem Werkzeug Zugang verschafft haben. Kommen die Langfinger also durch die offen gelassene Terrassentür ins Haus, besteht kein Versicherungsschutz!
• Anzeige bei der Polizei: Der Einbruchdiebstahl ist unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer zu melden. Selbstverständlich eigentlich, dass der Schaden so gering wie möglich zu halten ist, also zum Beispiel entwendete Scheck- und Kreditkarten sofort gesperrt werden.
• Liste vom Diebesgut: Über die gestohlenen und beschädigten Gegenstände muss umgehend eine Liste für Polizei und Versicherung angefertigt werden. Diese sogenannte Stehlgutliste ist einerseits die Grundlage für die Schadensabwicklung mit der Versicherung, andererseits eine Fahndungshilfe für die Polizei. Vorteilhaft, wenn die Wertgegenstände wie Schmuck und Teppiche im eigenen Haushalt schon katalogisiert zur Hand sind. Wer vorausschauend eine solche Wertgegenstände-Liste anlegen will, findet ein Muster unter www.polizei-beratung.de.
• Was ersetzt wird: Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Werden Laptop, Teppiche oder sogar das Haustier mitgenommen, gibt’s vom Versicherer zumeist so viel Geld, dass ein gleichwertiger Gegenstand zu heutigen Preisen neu gekauft werden kann. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster.
Persönliche Beratung rund um Hausrat- und andere Versicherungen gibt es bei der Versicherungsberatung in der Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach, Am Alten Pastorat 32, Tel. 02202 – 9263101. Ein 30-minütiges Beratungsgespräch kostet 40 Euro.
Kontakt und Kosten aller Beratungsstellen erhalten Interressierte online. Zusätzlich ist auch das Verbrauchertelefon NRW ist zu Versicherungsfragen zentral erreichbar – und zwar donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.