Steuertermin am 15.08.2019 – Zahlung von kommunalen Abgaben

Wermelskirchen | Die Stadt Wermelskirchen weist darauf hin, dass am 15.08.2019 die dritte Quartalszahlung für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfall und ggfs. Abwassergebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer fällig wird.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich durch die Erhöhung der Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer die Höhe der zu leistenden Quartalszahlungen auch zum 15.08. und 15.11. verändert haben. Daueraufträge und Terminüberweisungen sind daraufhin zu überprüfen und anzupassen. 

Alle Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende und/oder zu geringe Abgabenzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.

Die Stadt weist darauf hin, dass das Kassenzeichen vom aktuellen Abgabenbescheid des Jahres 2019 bei Überweisungen anzugeben ist.

Die Stadtkasse empfiehlt den Abgabepflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig und in korrekter Höhe abgebucht werden können. Es entstehen dadurch keinerlei Kosten oder Nachteile. Auch ist ein Widerruf jederzeit möglich.

Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Wermelskirchen, Stadtkasse (Zimmer 2.03), Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen oder unter www.wermelskirchen.de erhältlich. 

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter/Innen der Stadtkasse und des Serviceteam Abgaben gerne zur Verfügung. Anliegen können rund um die Uhr an die zentralen E-Mail-Adressen weitergegeben werden:

stadtkasse@wermelskirchen.de 

gewerbe@wermelskirchen.de

steuer@wermelskirchen.de

abwasser@wermelskirchen.de

abfall@wermelskirchen.de .

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