Reichlich Zeitpuffer einkalkulieren
Düsseldorf | Wenn sich zum Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen ab 15. Juli die alljährliche Reisekarawane in Bewegung setzt, sind Erholungssuchende vor zeitlichen Pannen bei der Abfahrt zu ihrem Urlaubsort nicht gefeit. „Wer Bus und Bahn bei der Anreise zu den nordrhein-westfälischen Flughäfen nutzt, kommt vielfach ins Schwitzen, wenn der Zug bummelt und der Flug ohne die Bahnreisenden abzuheben droht“, weiß die Schlichtungsstelle Nahverkehr. Sie empfiehlt daher, einen großzügigen Zeitpuffer von mindestens 30 bis 45 Minuten zwischen Ankunft der Bahn am Flughafen und vorgeschriebener Eincheckzeit einzuplanen.
Dabei sollten auch die Wege auf dem Flughafengelände einkalkuliert werden. Für einen problemlosen Ferienstart finden Sie weitere Hinweise mit nützlichen Links im Internet:
• Kombi-Angebote nutzen: Viele Reiseveranstalter bieten Kombi-Tickets – zum Beispiel Rail&Fly der Deutschen Bahn (DB) – zu den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen an. Allerdings können mit Rail&Fly-Fahrkarten nur ICE und IC, aber keine Züge des örtlichen Nahverkehrs genutzt werden. Infos zur Nutzung und Gültigkeit finden Reisende unter www.bahn.de – Suchwort: Rail&Fly.
• Rechtzeitiger Abfahrts-Check: Bevor die Haustür verschlossen und zum Koffer gegriffen wird, sollte gecheckt werden, ob Busse und Bahnen auch planmäßig und pünktlich fahren. Informationen zu kurzfristigen Fahrplanänderungen oder Baustellen finden Fahrgäste auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen, die sie nutzen wollen. Die Deutsche Bahn liefert neben Fahrplanauskünften auch Informationen über alternative Verbindungen bei Verspätungen und Ausfällen. Infos unter www.bahn.de oder beim Smartphone über die App „DB-Navigator“. Telefonische Fahrplanauskünfte zum Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen erhalten Kunden rund um die Uhr über die „Schlaue Nummer“ des KompetenzCenters Fahrgastinformation unter 01803/504030. Kosten: 9 Cent pro Minute bei Festnetzgesprächen oder maximal 42 Cent für Gesprächsminuten per Handy.
• Bei Zeitnot Umstieg aufs Taxi: Ist ein Zug verspätet oder wird ein Anschluss verpasst, ist es oft ratsam, rasch aufs Taxi umzusteigen, um Bus, Flieger oder ihr Schiff noch rechtzeitig erreichen. Ob die extra anfallenden Kosten erstattet werden, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt NRW-Urlauber von zu Hause aus starten und welches Ticket sie hierbei nutzen. Mobilitätsgarantie NRW: Nahverkehrskunden mit einem Verbund- oder einem NRW-Tarifticket haben in punkto Taxikosten-Erstattung bessere Karten als Reisende mit anderen Fahrscheinen. Wer hierzulande länger als 20 Minuten an der Abfahrtsstelle auf gepackten Koffern sitzt, bekommt bis zu 25 Euro an Taxikosten erstattet. Wer zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens am Bahnhof oder an einer Haltestelle strandet, erhält maximal 50 Euro ersetzt. Bei der außerplanmäßigen Nutzung eines Fernverkehrszugs übernehmen die NRW-Verkehrsunternehmen sämtliche Kosten. Das Geld gibt es auf Antrag sowie Vorlage der Tickets und Quittungen bei dem Verkehrsunternehmen, das für die verzögerte Abreise verantwortlich ist. Achtung: Für die Antragstellung haben Fahrgäste nur 14 Tage Zeit! Infos unter www.nahverkehr.nrw.de.
• Fahrgastrechte bei Verspätungen: Tagsüber bekommen Reisende bei Verzögerung durch Bummelzüge von den Beförderungsunternehmen auf der Schiene keine Taxikosten erstattet. Bis 80 Euro werden allerdings bei einer nächtlichen Zugverspätung von mindestens einer Stunde und planmäßiger Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr gezahlt. Bleiben Reisende wegen einer Verspätung ohne einen möglichen Anschlusszug nachts am Gleis stehen, müssen die Bahnunternehmen in einem solchen Fall angemessene Übernachtungskosten übernehmen. Bei Reisebuchungen, in denen Bus oder Bahn nur ein Behelfs-, aber nicht das Haupttransportmittel sind, sollten sich Urlauber wegen Übernahme der Taxikosten zunächst an den Reiseveranstalter wenden. Bearbeitet werden Erstattungsanträge ausschließlich vom ServiceCenter Fahrgastrechte in Frankfurt. Ein Formular zum Ausfüllen finden Fahrgäste auf der Webseite www.fahrgastrechte.info. Bei Fragen zur Abfahrtsplanung oder zu Erstattungsansprüchen bei entstandenen Kosten hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr. Kontakt unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de. Dort gibt es weitere Informationen zum Nahverkehr in NRW und zur Hilfe beim Streitfall mit einem Verkehrsunternehmen.