Sommerzeit ist Reisezeit: KV Nordrhein gibt Tipps und Hinweise für unterwegs

In knapp zwei Wochen beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien – dann steht für viele endlich Urlaub an. Mit im Reisegepäck sollte auf jeden Fall die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) sein. Denn durch den Zusatz „Europäische Krankenversicherungskarte“ auf der Rückseite der eGK erhalten gesetzlich Versicherte aus Deutschland in den meisten Ländern der Europäischen Union einen medizinischen Basisschutz. Versicherte sollten sich bei ihrer Krankenkasse über den genauen Leistungsumfang im Reiseland informieren.

Medikamente und Impfschutz rechtzeitig checken

Wer regelmäßig Medikamente einnehmen muss, sollte rechtzeitig vor Urlaubsantritt für den notwendigen Vorrat sorgen. Als Faustregel gilt dabei: Für einen Auslandsaufenthalt, der nicht länger als drei Monate dauert, sind Verordnungen auf Kassenrezept grundsätzlich in Ordnung. Halten sich gesetzlich Versicherte allerdings deutlich länger im Ausland auf, ruht in den meisten Fällen der Anspruch auf Leistungen der heimischen Krankenkasse. Verordnungen für beispielsweise ein halbes Jahr oder länger dürfen Vertragsärzte nicht ausstellen – auch nicht mit dem Zusatz „Urlaubsbedarf“.

Insbesondere chronisch Kranke sollten sich vor einer längeren Reise mit ihrem Arzt austauschen und dabei die Überprüfung des Impfschutzes nicht vergessen – sowohl für Reisen in tropische oder subtropische Länder als auch für Aufenthalte innerhalb europäischer Breitengrade. In Risikogebieten der von Zecken übertragenen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) sollten sich speziell Wanderurlauber rechtzeitig schützen. Viele Krankenkassen im Rheinland übernehmen dafür bereits die Impfkosten. Versicherte sollten hier bei ihrer Kasse nachfragen.

Eine Karte des Robert Koch Instituts über die FSME-Risikogebiete in Deutschland und weitere Informationen zum Thema FSME sind hier abrufbar.

Weitere nützliche Gesundheitstipps stellt die KV Nordrhein online unter www.kvno.de/patienten zur Verfügung.

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