Grundsteuereinnahmen für Kommunen unverzichtbar

Die Pressemitteilung des CDU-Bundestagsabgeordneten Jürgen Hardt entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:

Der Bundestagsabgeordnete für Solingen, Remscheid, Wuppertal II und außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt, informiert zu den Gesetzesentwürfen zur Reform der Grundsteuer:

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber Bundestag und Bundesrat eine schwere Aufgabe gestellt. Es fordert bis Ende des Jahres eine komplette Reform der Grundsteuer. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Sie wird von Eigenheimbesitzern bezahlt, kann aber auch auf Mieter umgelegt werden. Gestern befasste sich Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzespaket. Es folgen dann im Herbst die Ausschussberatungen und parallel dazu die Befassung des Bundesrates. Somit wird es möglich sein, der Zeitvorgabe des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen.

Die geplante Reform der Grundsteuer entspricht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Sie sichert die Einnahmen der Kommunen und stärkt die föderale Vielfalt. Sie soll die Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger insgesamt nicht erhöhen, auch wenn Verschiebungen im Einzelfall wohl nicht vermieden werden können. Umso wichtiger ist es, dass die Reform in ihrer Struktur als gerecht und zeitgemäß empfunden wird. Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zwar abgesichert werden. Es wird jedoch eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt. Das heißt: Jedes Land kann künftig sein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen.

Das ist ein starkes Bekenntnis zum Föderalismus und ermöglicht passgenaue Lösungen. Auf unterschiedliche Gegebenheiten etwa zwischen Ballungszentren und ländlichem Raum kann damit flexibel eingegangen werden. Wir als Union haben in den Beratungen besonderen Wert darauf gelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet werden und dass keine unnötige Bürokratie entsteht. Das erreichen wir mit den Verbesserungen am Grundsteuergesetz und mit der Öffnung für mögliche Abweichungen auf Länderebene. Unangetastet bleibt das kommunale Hebesatzrecht: Damit bestimmen auch künftig Städte und Gemeinden die absolute Höhe der Grundsteuer.

Ich freue mich auf den Meinungsaustausch mit den Oberbürgermeistern und Kämmerern in Solingen, Remscheid und Wuppertal, damit wir gemeinsam eine gute Reform hinbekommen.“

Hintergrund: Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro und kommt in vollem Umfang den Kommunen zugute.

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