Taxentarif soll angepasst werden

Erhöhungen zum 1. August und 1. Januar

Rheinisch-Bergischer Kreis | Anhebungen des Mindestlohns, höhere Kosten bei Versicherungen und bei der Anschaffung eines Neutaxis sowie allgemein gestiegene Lebenshaltungskosten sind Gründe dafür, dass nach Meinung der Fachvereinigung Nordrhein Taxi-Mietwagen auch die Preise für Fahrten mit dem Taxi angepasst werden sollen. Daher hat die Interessensvertretung für rund 90 Prozent aller im Kreis angesiedelten Taxunternehmen den Antrag gestellt, den Taxentarif an die aktuellen Entwicklungen anzupassen.

Einbezogen wurden in den Entscheidungsprozess auch weitere Institutionen, wie beispielsweise die Industrie- und Handelskammer zu Köln oder die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises. Auch der Ausschuss für Verkehr und Bauen stimmte der Erhöhung in seiner letzten Sitzung zu und gab demnach eine Empfehlung an den Kreistag ab, den aktuellen Taxentarif zum 1. August 2019 sowie zum 1. Januar 2020 anzupassen. Die finale Entscheidung trifft der Kreistag in seiner Sitzung Anfang Juli.

Der aktuell gültige Taxentarif gilt bereits seit Anfang des Jahres 2015. Seitdem hat sich eine Vielzahl von Einflussfaktoren geändert, die für die Taxiunternehmen höhere Kosten verursachen und bei der Berechnung des Preises berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die Erhöhung des Mindestlohns. 

Der Grundpreis für eine Taxifahrt soll demnach ab dem ersten Kilometer 3,60 Euro betragen. Danach kostet jede Wegstecke werktags tagsüber 2,40 pro Kilometer und an Wochenenden, Feiertags sowie nachts 2,50 pro Kilometer. Zum 1. Januar 2020 steigt dieser Preis jeweils um weitere zehn Cent. Dies entspricht einer Steigerung von 10,90 Prozent im August und von weiteren 3,28 Prozent im Januar des nächsten Jahres.

Um den Taxentarif zu ändern, schreibt das Gesetz im Vorfeld eine Stellungnahme zahlreicher Institutionen und Akteure vor. Dazu gehören neben der Industrie- und Handelskammer und den kreisangehörigen Kommunen auch die Gewerkschaft Verdi, der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW sowie das staatliche Amt für Arbeitsschutz der Bezirksregierung.

Der Rheinisch-Bergische Kreis zieht mit den Anpassungen jetzt nach, die umliegenden Städten und Kreise beschlossen dies schon zuvor.

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