Wermelskirchen | Die Stadtverwaltung teilt mit, dass ab dem 01. Juni 2019 die von der vorübergehenden Sperrung betroffenen Schulhöfe wieder geöffnet werden. Damit ist der Aufenthalt auf den Schulhöfen für Kinder und Jugendliche wieder bis maximal 22.00 Uhr erlaubt.
Individuelle Regelungen auf einzelnen Schulhöfen bleiben erhalten und sind mit Schildern gekennzeichnet. Die Öffnung ist allerdings in einem wesentlichen Punkt eingeschränkt: Die Nutzung von schallverstärkenden Geräten wie Bluetooth-Boxen, Verstärkern oder ähnlichen Geräten ist untersagt. Das Verbot ist dem Bedürfnis der Anwohner geschuldet, nicht über die Maßen durch Lärm oder laute Musik beeinträchtigt zu werden.
„Seit der Sperrung der Schulhöfe sind keine Vandalismusschäden mehr aufgetreten. Wir hoffen, dass die Jugendlichen das deutliche Signal der Verwaltung verstanden haben. Wir wollen den Jugendlichen die Nutzung der Schulhöfe für ihre Treffen weiter ermöglichen. Aber das geht nur, wenn sie sich an zivilisierte Umgangsformen halten. Durch Beschädigungen, Verunreinigungen und Vermüllung schaden sie sich und anderen letztlich nur selbst“, betonte Bürgermeister Rainer Bleek.
Er verwies zudem auf das Beispiel der Dabringhauser Jugendlichen, mit denen die Verwaltung eine gute Vereinbarung zur Nutzung des Schulhofes Höferhof getroffen hat. Zum beiderseitigen Vorteil. „Wir würden uns freuen, wenn auch andere Gruppen unser Gesprächsangebot annehmen und wir gemeinsam mit den jugendlichen Nutzern nach Lösungen suchen könen, die beide Seiten zufrieden stellen. Dazu genügt ein Anruf bei mir“
Die intensivierten Kontrollen durch Polizei, Ordnungsamt und Sicherheitsdienst werden weiter aufrecht erhalten. Ebenso werden alle Vergehen weiter strafrechtlich verfolgt. Auch der Runde Tisch Vandalismus wird sporadisch wieder einberufen.