Gott sei Dank – jetzt ist alles klar

VON WALTER SCHUBERT

Wir haben jetzt endlich, viele werden darauf gewartet haben, einen Verwarn- und Bußgeldkatalog für sogenannte „Standardvergehen“. Ein Beispiel daraus ist die Verrichtung der Notdurft, zum Beispiel das „Wildpinkeln“. Die neue amtliche Preisliste sieht dafür eine Strafe von 40 bis 500 Euro vor. Wonach richtet sich die Höhe der Strafe? Nach der Menge des Pinkels? Nach dem Tatort? Und was ist überhaupt „Wildpinkeln“? Vielleicht wenn sich der Täter beim Pinkeln im Kreis dreht und somit ganz wild pinkelt. Es bleiben viele Fragen offen. „Wildes parken“, ein tägliches Standardvergehen in der Stadt, ist im Strafkatalog übrigens nicht aufgeführt.

Doch niemand muss sich Sorgen machen, weder Wildpinkler noch Wildparker. Denn ganz aktuell hat der Stadtrat mit Mehrheit vier Stellen für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) beim Ordnungsamt abgelehnt. Es wird also wie bisher nur ein bisschen kontrolliert, meist nur einfache Sachen, wie falsch eingestellte Parkscheiben.

Gerne vertauschen wir hier in unserer Stadt die Reihenfolge. Anstatt die Randalierer auf den Schulhöfen haftbar zu machen (und zwar ganz zeitnah!) zäunen wir jetzt die Schulhöfe ein und hängen Verbotsschilder auf. Und die Polizei spricht Platzverweise aus. „Du, du, du, das machst du aber nicht noch einmal!“ Die junge Leute werden vor Lachen nicht in den Schlaf kommen. Da ist es auch kein Wunder, wenn der Respekt vor Polizei und Ordnungsbehörden abhanden gekommen ist.

Ach, noch etwas: Bevor wir uns Gedanken über Blumenschmuck an den Straßenlaternen machen, sollte das Bestehende erst einmal in Ordnung gebracht und gehalten werden.

Vielleicht ist das alles auch nur ein böser Traum, denn heute, wo ich das schreibe, ist der 1.April. Aber es könnte schon so sein, oder?

Kommentare (10) Schreibe einen Kommentar

    • Stefan janosi
    • 01.04.19, 12:42 Uhr

    Wie hätten denn die vier Stellen im KOD im Haushaltsplan gegenfinanziert bzw. finanziert werden können? Wenn wir im KOD Stellen benötigen dann sicherlich im Bereich der Verkehrsüberwachung. In der Telegrafenstraße kümmert sich mittlerweile kaum ein Fahrer um das dort gültige Halteverbot. Eine zusätzliche Stelle würde sicherlich schon etwas bewirken.

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      • Walter Schubert
      • 01.04.19, 17:55 Uhr

      Richtig gemacht finanzieren sich Kontrolleure selbst.
      Dafür gibt es viele Beispiele. In Mainz gibt es feste Mitarbeiter, die nichts anderes tun als die Busspuren frei zu halten. Ein absolut sicherer Job und eine sprudelnde Einnahmequelle. Warum sollte das nicht funktionieren? Ein kleiner Rundgang durch die Stadt zeigt doch die Möglichkeiten auf.

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      • Genauso ist es!
        Die Stellen tragen sich absolut selber und spielen sogar Überschüsse ein, wenn man es clever anstellt.
        Problem bei vielen Anträgen ist aber, dass sie nicht abgelehnt werden, weil der Inhalt schlecht ist, sondern weil der Antragsteller nicht genehm ist.
        Davon können alle kleineren Fraktionen ein Lied singen.

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        • Stefan Janosi
        • 02.04.19, 16:45 Uhr

        Ich bin mir sicher das sich eine Stelle dadurch finanzieren lässt, aber drei Stellen zusätzlich im KOD? …und das in Wermelskirchen? Halte ich für unrealistisch. Wenn mir jemand diese Rechnung seriös präsentiert, stimme ich Henning gerne zu. Bis dahin votiere ich für eine zusätzlich Kraft im KOD.

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    • Mike Galow
    • 01.04.19, 16:34 Uhr

    Bezüglich der Telegrafenstraße muss man sich fragen, warum die Damen vom Ordnungsamt konsequent an den Falschparkern vorbeigehen. Ich beobachte das immer wieder, wenn ich meine Rosinenbrötchenpause vorm Rathaus einlege. Sind die Damen einfach nur zu faul, oder gibt es vielleicht eine interne Weisung von oben? Und wenn das so ist, was würde dann eine weitere Stelle bezüglich der Telegrafenstraße bewirken?

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    • EDV-Schrauber
    • 01.04.19, 19:33 Uhr

    Na das ist doch der Klassiker. Mal wieder neue Regeln, eine Liste mit Strafen und schon ist alles in Ordnung. Was die Herrschaften offensichtlich auch hier nicht begreifen ist die Tatsache dass das alles nur befolgt wird, wenn man die Regeln auch durchsetzt. Dazu sind weitere Polizisten und Mitarbeiter des KOD erforderlich.

    Und ja: bei den täglichen Verstößen in Wermelskirchen finanzieren die sich selbst.

    Mit freundlichem Gruß
    -EDV-Schrauber-

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  1. Ich stimme EDV-Schrauber (warum bitte nicht der richtige Name…?) zu. Wenn ich Regeln aufstelle muss ich auch Sorge dafür tragen, dass diese auch verträglich, aber bestimmt durchgesetzt werden.
    Ansonsten dient das vermeintliche Regelwerk nur dazu, von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken.
    Die Menschen, welche meinen, solche Regelwerke gelten nur für alle Anderen, nur nicht für sie und sich deshalb ständig und überall in mehr oder weniger drastischer Form daneben benehmen, leben nicht vollkommen autark in einer für sie allein positiven Scheinwelt, sondern bewegen sich in dauerndem Kontakt zu ihren Mitmenschen und der von allen genutzten Umwelt.
    Um solche Kontakte aber sicher bewerkstelligen zu können, muss der Mensch seinen Verstand gebrauchen.
    Dies kann aber nur geschehen, wenn im Kopf dieser Menschen (denn da gehört er hin) auch so etwas wie Verstand vorhanden ist.

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    • stefan janosi
    • 02.04.19, 16:56 Uhr

    Hier mal eine kleine Überschlagsrechnung: Berechnungen anderer ähnlich großer Kommunen gehen von ca. € 25.000,- bis € 30.000.- an zusätzlichen Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung pro Mitarbeiter aus. Ein Mitarbeiter schlägt aber mit ca. € 60.000,- zu Buche! Vier Mitarbeiter würden also nach ersten Schätzungen max. 120.000 Einnahmen generieren. Demgegenüber stehen Personalkosten von ca. € 240.000 p.a! Wie gesagt, ich bin absolut für die Personalaufstockung im KOD…..mit einer Stelle. Und das ist schon Problematisch. Wenn ich die Diskussionen im letzten Rat Revue passieren lasse, hat allein die CDU massiv Stellenstreichungen gefordert.

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    • Lieber Stefan,

      Bergisch Gladbach ist ca. drei Mal so groß wie Wermelskirchen.
      Gerade hat man dort die Stellen des KOD von 7 auf 12 aufgestockt.
      Frag dort mal nach dem Kostendeckungsgrad…

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