Heimat: Zwischen vier Fördertöpfen unterscheiden

Den nachfolgenden Beitrag entnehmen wir mit freundlichen Grüßen dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:

Die vom Land NRW zugesagte Heimatförderung gilt zunächst bis 31. Dezember 2022. Sie kann von Vereinen, Organisationen und Initiativen für kleinere wie größere Projekte in Anspruch genommen werden. Hierfür sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen, die auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar sind. Die einzelnen Förderungsmöglichkeiten sowie Ansprechpartner der Kommunalverwaltung hat die Stadt Remscheid in einer Mitteilungsvorlage zusammengefasst, die im März und April den vier Bezirksvertretungen sowie drei Fachausschüssen vorgelegt werden wird, beginnend mit dem Bauausschuss am 5. März.

Demnach gibt es den „Heimat-Scheck“ für Maßnahmen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Jährlich steht landesweit ein Zuschuss von jeweils 2.000 € für 1.000 mindestens ebenso teure förderfähige Kleinprojekte bereit. Antragstellerkönnen sein: außergemeindliche Vereine, Organisationen und Initiativen mir je einer Maßnahme jährlich (Projektabschluss bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres). Anträge sind bevorzugt online und unterschrieben mit kurzer Beschreibung und Maßnahmenaufstellung (Kostenvoranschlag) an die Bezirksregierung zu richten, im Falle von Remscheid an die Bezirksregierung Düsseldorf. Förderbeispiele für den Heimat-Scheck:

  • Relaunch einer Homepage
  • Sonderausstellung, Mobiliar
  • Präsentationstechnik für Heimatgeschichte
  • Renovierung eines Bürgertreffs
  • Publikation zur Lokalgeschichte
  • Schulprojekte zur Vita einer bedeutenden Persönlichkeit
  • Materialkauf für eine Ausstellung in einem Leerstand

Aus dem „Heimat-Fonds“ gibt es Beihilfen für Heimatprojekte und –initiativen, die ihren Ausdruck finden in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmitteln und Produkten. Die anteilige Finanzierung von Projekten und Initiativen mit Spenden ab 5.000 € und bis zu 80.000 € förderfähige Gesamtausgaben liegt bei bis zu 60 Prozent und max. 48.000 € (50 Prozent Land, zehn Prozent Kommune). Antragsteller ist hierbei die Kommune. Beispiele für Heimat-Fonds-Projekte: Bauwerke in Natur und Landschaft, regionale Nahrungsmittel und Produktion, regional prägende Projekte, Ausdruck von Tradition und Geschichte. Die einzelnen kalkulierten förderfähigen Ausgaben und die Gesamtfinanzierung sind darzustellen.

Die „Heimat-Werkstatt“ bezieht sich auf Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung der Diskussions- und Arbeitsprozesse für Fragen lokaler Identität eines Viertels, Dorfes, einer Gemeinde oder Region mit einem Projektvolumen ab 40.000 €. Antragsteller können sein Gemeindeverbände, private- und gemeinnützige Organisationen oder eine Kommune. Hier einige Beispiele:

  • Offene Kreativwerkstatt
  • Künstlerische Gestaltung als Ergebnis einer Kreativwerkstatt
  • Fassadengestaltung

Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30. Juni des Jahres nach Abschluss der Maßnahme bei der Bezirksregierung vorzulegen.

Über das „Heimat-Zeugnis“ können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, mit denen in herausragender Weise lokale und regionale Geschichte sowie Traditionen aufgearbeitet und öffentlich präsentiert werden sowie lokale und regionale Besonderheiten sichtbar gemacht werden , die den Vorbildcharakter des Projektes hinsichtlich seiner identitätsstiftenden Wirkung für den Ort hervorheben und mit Leben füllen. Beispiele: Zugänglichmachung und Inszenierung von heimatlichen oder historischen Fundstellen; Herrichtung oder Inszenierung von historischen Gebäuden; das Erstellen von Denkmal-Pfaden durch die Gemeinde. Projekten zum reinen Erhalt alter Bausubstanz ohne Nutzungskonzept für die spätere Nutzung sind nicht förderfähig.

Diese Bezugspunkten lokaler Identifikation mit lokaler und regionaler Geschichte an öffentlichen Orten für alle Generationen („Lern-Orte“) können bis zu 90 Prozent bei Privaten und 80 Prozent Kommunen (mit Zustimmung des Landtags 90 Prozent-Förderung für Haushaltssicherungsgemeinden) gefördert werden bei einem Projektvolumen ab 100.000 €.

(Kontakte bei der Stadt Remscheid: Für Heimat-Scheck und Heimat-Fonds Andreas.Knappe@remscheid.de”>Andreas.Knappe@remscheid.de, Tel. RS 163057 und für Heimat-Werkstatt und Heimat-Zeugnis Robert.Wild@remscheid.de”>Robert.Wild@remscheid.de, Tel. RS 162633.)

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