Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte legal beschäftigen

Wermelskirchen | Viele ältere Menschen möchten möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden verbringen, auch wenn sie zunehmend mehr Hilfe und Betreuung im Alltag benötigen.

Angehörige können aber oftmals notwendige und zeitaufwändige Unterstützungsleistungen nicht erbringen. Und hohe Kosten für eine ambulante oder stationäre Pflege lassen viele nach Alternativen suchen.

Die Beschäftigung einer ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft scheint daher die Lösung, den Angehörigen einen langfristigen Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Vollmundige Werbeversprechen von Vermittlungsagenturen suggerieren dabei eine Rund-um-die Uhr-Betreuung. Ist das aber wirklich so?

Vor der Entscheidung, eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft zu beschäftigen, sind zahlreiche Fragestellungen von den Angehörigen zu klären.

Fragen rund um dieses Thema beantworten die Referentin der Verbraucherzentrale NRW, Sabine Wolter, und die Senioren- und Pflegeberatung der Stadt, Sabine Salamon, am Dienstag, den 02.04.2019 um 15.00 Uhr im Kleinen Saal des Bürgerzentrums, Telegrafenstr. 29-33, 42929 Wermelskirchen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen:

Christiane Beyer • Demografiebeauftragte • Telegrafenstr. 29-33, Rathaus, Raum 2.34 • 02196/710539 • c.beyer@wermelskirchen.de • Werner Allendorf, Vorsitzender des Seniorenbeirats • 02196/4103

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