Landesprogramm Kultur und Schule

Antragsfrist endet am 31. März

Rheinisch-Bergischer Kreis | Bis zum 31. März können Schulen in Kooperation mit Künstlerinnen und Künstlern ihre Projektdatenblätter für das Landes-Förderprogramm „Kultur und Schule“ beim Rheinisch-Bergischen Kreis einreichen. Dieses fördert künstlerische Aktivitäten junger Menschen von der Grundschule bis zum Gymnasium. „Kultur und Schule“ wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kulturinstituten und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente ergänzen.

Alle Anträge müssen direkt an das Kulturbüro des Rheinisch-Bergischen Kreises geschickt werden. Den Projektdatenblättern muss ein Finanzierungsplan beigefügt werden, ohne den der Antrag nicht bearbeitet werden kann. Zur Wahrung der Frist gilt der Poststempel. Sofern die Unterlagen persönlich abgegeben werden, bittet das Kulturbüro um die Vereinbarung eines Termins. In diesem Fall ist es zudem zwingend erforderlich, dass die Unterlagen dem Kulturbüro bis Freitag, 29. März, vorliegen.

Auf der Homepage des Kreises gibt es weitere Informationen zum Landesförderprogramm. Selbstverständlich ist auch eine telefonische Beratung möglich.

Kulturbüro • Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, 2. Obergeschoss, Zimmer 201-203 • 02202 13-2770 • kultur@rbk-online.de

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.