Petition an den Deutschen Bundestag
Von Dr. Axel Ziemke*
Seit 3 Jahren besuchen vier syrische Flüchtlingskinder die Rudolf-Steiner-Schule, nebenan, in Bergisch-Born. Einer von ihnen, Mohammed, ist ein „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“. Seine Eltern und seine Geschwister leben bis heute in Syrien.
Die Lehrer der Steiner-Schule, die Eltern der Schülerinnen und Schüler, die Mitschüler, sie alle haben erlebt, wie die Vier die deutsche Sprache erlernten und erleben, wie sie Freunde fanden und finden und einen festen Platz in ihrer Klassengemeinschaft eingenommen haben.
Sie haben das Leben aller Beteiligten und den Schulalltag unglaublich bereichert. Auch ihre Sehnsucht nach der Heimat ist immer deutlich zu spüren. Und bei Mohammed natürlich auch der tiefe Schmerz eines Kindes, das seit drei Jahren ohne Vater, ohne Mutter und ohne Geschwister leben muss.
Im Rahmen des „Familiennachzugsneuregelungsgesetzes“ dürfen seine Eltern nun endlich nach Deutschland kommen. Eine lange überfällige humane Geste Deutschlands. Doch diese Humanität reicht leider nicht sehr weit: Die beiden kleinen Brüder Mohammeds, 13 und 7 Jahre alt, bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen. Wie tausende Eltern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden auch die Eltern Mohammeds vor die fatale Entscheidung gestellt, entweder ihre Kinder im Heimatland oder jene in Deutschland allein zu lassen.
Diese Regelung ist nicht nur unmenschlich, sie verstößt nicht nur gegen das Menschenrecht auf Familie und die UN-Kinderrechtskonvention, sondern ist auch ein denkbar schlechter Beitrag zur Integration von Flüchtlingen in Deutschland. Die Familie ist einer der wichtigsten Werte der arabisch-muslimischen und der christlich-europäischen Kultur. Ausgerechnet diesen Wert, der unsere Kulturen miteinander verbindet, mit Füßen zu treten, ist eine denkbar schlechte Voraussetzung, Flüchtlingen aus der arabischen Welt die Werte unserer Kultur nahezubringen.
Aus diesem Grunde habe ich eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, auch minderjährigen Geschwisterkindern von minderjährigen Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu ermöglichen:
Bitte unterstützen Sie unsere Petition, die Flüchtlingskindern ihre Familie zurückgeben will! Bitte teilen Sie unsere Botschaft mit allen Menschen, die die Migrationspolitik in Deutschland nicht von PEGIDA-Demonstranten und AfD-Wählern diktieren lassen will! Bitte gewinnen Sie Menschen für dieses Anliegen!
Wortlaut
Mit der Petition wird gefordert, dass den minderjährigen Geschwistern minderjähriger Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ebenso eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (nach § 36 a Familiennachzugsneuregelungsgesetz) erteilt werden kann wie den Eltern minderjähriger Flüchtlinge.
Begründung
Im Gefolge der Neuregelung des Familiennachzuges kann den Eltern von in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt werden. Die noch im Ausland lebenden minderjährigen Geschwister profitieren nicht von dieser Neuregelung. Für ihren Nachzug bestehen derzeit so erhebliche rechtliche Hürden, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in den meisten Fällen unmöglich oder nur in einem getrennten Verfahren mit erheblichem Zeitaufwand möglich sein wird. Konsequenz dieser Rechtslage ist, dass die im Ausland lebenden Eltern von minderjährigen Flüchtlingen vor die Entscheidung gestellt werden, entweder mit ihren in Deutschland oder mit ihren im Heimatland lebenden Kindern zusammen zu leben. Da die in Deutschland lebenden minderjährigen Kinder in der Regel älter sein werden als die minderjährigen Kinder im Heimatland, wird diese Regelung den Nachzug der Eltern unmöglich machen oder die Eltern zu einer Trennung zwingen, damit ein Elternteil nach Deutschland kommen und einer in Syrien bleiben kann. Beide Alternativen bedeuten weiteres seelisches Leid für die in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlinge und ihre Familien und behindern erheblich die individuelle Entwicklung und Integration der Jugendlichen. Die derzeitige Regelung ist herzlos, unmoralisch und widerspricht dem Grund und Menschenrecht auf Familie ebenso wie der UN-Kinderrechtskonvention.
Was Sie tun müssen, wenn Sie die Petition unterstützen wollen
- Registrieren Sie sich auf der Homepage des Petitionsausschusses mit ihren persönlichen Daten und der Emailadresse
- Bestätigen Sie die Registrierung, indem Sie die den Bestätigungslink auf der bei Ihnen eingehende Email des Petitionsausschusses klicken
- Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an und treten Sie der Petition bei
Was die Petition bewirken kann
Bei Erreichen eines Quorums von 50.000 Stimmen sollte der Petitionsausschuss die Petition in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen des Bundestages und der Bundesregierung bearbeiten. Der Bundestag könnte daraufhin eine Gesetzesänderung beschließen.
Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die Petition dennoch ein deutliches Signal gegenüber Bundestag und Bundesregierung sein, dass es in Deutschland viele Menschen gibt, denen das Schicksal von Flüchtlingen aus den Krisenregionen dieser Welt am Herzen liegt – besonders dann, wenn es Kinder sind.
Die Petition ist vier Wochen online: vom 11.2. bis zum 11.3.2019. Während dieser Zeit 50.000 Stimmen zusammenzubringen, ist sehr schwierig. Es kann nur dann gelingen, wenn Sie als Unterstützer auch Menschen im Bekanntenkreis oder in Netzwerken aller Art zum Beitritt motivieren. Bitte, engagieren Sie sich für junge Menschen aus Krisengebieten!
*Dr. Axel Ziemke ist Lehrer an der Rudolf-Steiner-Schule, Remscheid
Habe diese Petition gezeichnet! Ich bin davon überzeugt, dass die gesetzlich vorgesehene Familienzusammenführung auch durch geführt werden muss. Zum Wohle der minderjährigen Geflüchteten. Aus Menschlichkeit und unseren christlichen Werten.
Ich will diese Petition unterstützen! Ich finde Familienzusammenführung wichtig für Entwicklung und Integration!
Ich habe die Petition ebenfalls unterzeichnet. Selbstverständlich. Vollständige Familienzusammenführung muß möglich sein in einem Land, das die Familie unter der den Schutz der Verfassung stellt. Selbst wenn die Partei den Innenminister stellt, die das Wörtchen “christlich” in ihrem Namen führt.
Wolfgang Horn
Ich habe sie auch unterzeichnet. Natürlich.
Lutz Balschuweit