Wandern in Naturschutzgebieten

Rheinisch-Bergischer Kreis | Demnächst dürfen Gruppen von bis zu 50 Personen ohne Genehmigung in den Naturschutzgebieten des Rheinisch-Bergischen Kreises wandern, wenn sie auf den ausgewiesenen Wanderwegen bleiben und nicht gegen Vorgaben des Naturschutzes verstoßen, etwa das Verbot, Pflanzen zu pflücken, oder Hunde an die Leine zu nehmen. Das gilt für Schulklassen, Vereine oder andere Gruppen. Sind die Gruppen größer als 50 Personen, ist das Wandern nur mit Einvernehmen der Naturschutzbehörde erlaubt. Zudem werden kommerzielle Angebote  eigens geprüft.

Auf diese Regelung haben sich die Kreisverwaltung und Vertreter von Wandervereinen, etwa dem Sauerländischen Gebirgsverein, den Naturfreunden, dem Kölner Eifelverein,  dem Naturschutzbeirat des Kreises, der Biologischen Station sowie Tourismusvertretern (Das Bergische, Naturpark) verständigt.

Überdies plant der Kreis, mit Wandervereinen eine Kooperation einzugehen, um Wanderführer in Sachen Naturschutz zu schulen und die Jahresprogramme frühzeitig abzustimmen, damit etwa den Belangen des Artenschutzes Genüge getan wird. Wandervereine werden den Naturschutzbehörden künftig Probleme anzeigen, beispielsweise Verunreinigungen in Naturschutzgebieten.

Nach zwei Jahren soll die neue Regelung überprüft werden. Dann sollen die Verbotsregelungen in den Landschaftsplänen des Kreises angepasst werden. Abgestimmt sei das Vorgehen auch mit den Nachbarkreisen Rhein-Sieg und Oberberg.

Das Faltblatt für Wanderer zum richtigen Verhalten in Naturschutzgebieten kann von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen beim Kreis per E-Mail angefordert werden: landschaft@rbk-online.de.

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